Reinigungsfirma Putzprofis Berlin: Gebäudereinigung und mehr

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Treppenhausreinigung für Mehrfamilienhäuser und Hausverwaltungen

Saubere Stufen, gepflegte Eingänge und eine Abrechnung, die zur Betriebskostenverordnung passt

Treppenhaus in einem Berliner Wohngebäude – Treppenhausreinigung für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen

Das Treppenhaus ist der Teil eines Wohnhauses, den alle Bewohner täglich benutzen und für den sich trotzdem niemand persönlich zuständig fühlt. Straßenschmutz, Sand, Laub und Nässe werden über die Stufen verteilt, Briefkästen und Handläufe tragen die Spuren vieler Hände, und im Altbau verlangen Holzstufen, Terrazzo oder Fliesen aus der Gründerzeit eine Behandlung, die über Wischen mit dem nassen Lappen hinausgeht.

PUTZPROFIS Berlin übernimmt die regelmäßige Reinigung von Treppenhäusern, Hauseingängen und gemeinschaftlichen Nebenflächen für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und private Vermieter in allen zwölf Bezirken. Wir arbeiten mit festen Reinigungskräften, einem schriftlichen Leistungsverzeichnis und Rechnungen, die sich sauber in die Nebenkostenabrechnung übernehmen lassen. Hinter PUTZPROFIS Berlin steht RAT Gebäudeservice mit mehr als 20 Jahren Praxis in der Objektreinigung.

✓Feste Reinigungskraft je Haus ✓Leistungsverzeichnis für die Verwaltung ✓Materialgerecht auch im Altbau ✓Kostenfreie Besichtigung
Ein Ansprechpartner für Ihre Objekte

Objektleiter Pascal Hartmann ist für Verwalter und Eigentümer erreichbar, nimmt Rückmeldungen aus den Häusern entgegen und kontrolliert die Qualität vor Ort – auch wenn Sie uns mehrere Häuser in verschiedenen Bezirken anvertrauen.

Ergänzend für Wohnhäuser und Anlagen

Kehrwoche oder Reinigungsdienst: was im Mietshaus besser funktioniert

In vielen Berliner Häusern ist die Treppenreinigung noch über einen Putzplan geregelt, nach dem die Mietparteien abwechselnd Stufen und Flur wischen. Das klingt gerecht, führt in der Praxis aber oft zu Ärger: Berufstätige schaffen es nicht, ältere Bewohner können es nicht mehr, und wer es gründlich nimmt, ärgert sich über die Nachbarn, die es nicht tun. Für Hausverwaltungen bedeutet das Beschwerden, Abmahnungen und Aushänge, die niemand liest.

Typisch für die Kehrwoche der Mieter
  • –Qualität schwankt von Woche zu Woche und von Partei zu Partei
  • –Lücken bei Urlaub, Krankheit, Leerstand oder Mieterwechsel
  • –Konflikte zwischen Nachbarn und Beschwerden bei der Verwaltung
  • –Keine materialgerechte Pflege empfindlicher Beläge
  • –Nebenflächen wie Keller und Fenster werden meist vergessen
Typisch für einen beauftragten Reinigungsdienst
  • ✓Feste Termine und einheitliche Qualität nach Leistungsverzeichnis
  • ✓Vertretung bei Ausfall der Reinigungskraft wird vom Dienstleister organisiert
  • ✓Entlastung der Bewohner und weniger Streit im Haus
  • ✓Mittel und Verfahren passend zu Holz, Stein, Terrazzo oder Linoleum
  • ✓Periodische Arbeiten wie Fenster und Heizkörper sind fest eingeplant

Ob die Kehrwoche abgelöst werden kann, hängt bei Mietwohnungen von den Mietverträgen ab, in Eigentümergemeinschaften von einem Beschluss der Gemeinschaft. Wir liefern Verwaltungen dafür auf Wunsch ein Angebot, das der Eigentümerversammlung vorgelegt werden kann.

Material-Matrix: Treppenbeläge richtig behandeln

In Berlin stehen Gründerzeithäuser mit Eichenholztreppen neben Nachkriegsbauten mit Kunststeinstufen und Plattenbauten mit Fliesen oder PVC-Belag. Jeder Belag reagiert anders auf Wasser, Reiniger und mechanische Belastung. Die falsche Behandlung kann in wenigen Monaten Schäden anrichten, die nur mit einer teuren Sanierung zu beheben sind. Diese Übersicht zeigt, wie wir die verbreitetsten Beläge pflegen.

Herstellerangaben zu Beschichtungen und Pflegeprodukten haben Vorrang. Unklare Beläge prüfen wir zuerst an einer unauffälligen Stelle.
BelagTypisch fürSo reinigen wirDarauf verzichten wir
Holz, lackiertAltbau, Gründerzeit, StadtvillenKehren oder Saugen, nebelfeucht wischen mit mildem, für Lack geeignetem ReinigerStehendes Wasser, scheuernde Pads, lösemittelhaltige Mittel
Holz, geölt oder gewachstSanierte Altbauten, hochwertige NeubautenNebelfeucht wischen mit Pflegeseife oder vom Hersteller empfohlenem MittelAllzweckreiniger mit starkem Fettlöser, der Öl und Wachs auswäscht
Terrazzo und KunststeinTreppenhäuser der 1920er bis 1960er JahreFeucht wischen mit pH-neutralem oder leicht alkalischem Reiniger, bei Bedarf maschinelle IntensivreinigungSaure Reiniger wie Kalklöser und Essig, die die Oberfläche anätzen
Naturstein (Marmor, Kalkstein, Granit)Repräsentative Eingangshallen und PodesteSteinverträgliche Reiniger, bei kalkhaltigem Stein konsequent säurefreiSäurehaltige Sanitärreiniger, Scheuermilch auf polierten Flächen
Fliesen und FeinsteinzeugNachkriegs- und NeubautenNass oder feucht wischen, Fugen periodisch intensiv reinigenWachshaltige Pflegemittel, die Schmierfilme und Rutschgefahr erzeugen
Linoleum und PVCPlattenbauten, Sozialbauten, GewerbeFeucht wischen mit materialgeeignetem Reiniger, Pflegefilm nach Bedarf erneuernStark alkalische Reiniger bei Linoleum, Lösemittel bei PVC
Stufenkanten und AntirutschprofileAlle TreppenMit Bürste und Pad ausreinigen, damit die Rutschhemmung wirktVersiegeln oder Einpflegen, das die Profile zusetzt

Altbau-Treppenhäuser: Holz, Stuck und alte Fenster

Berliner Altbauten haben besonders charaktervolle Treppenhäuser – mit gedrechselten Geländern, Stuckdecken, Wandmalereien, bunten Glasfenstern und ausgetretenen Holzstufen. Genau diese Details machen die Reinigung anspruchsvoll. Wir arbeiten hier langsamer, mit weniger Wasser und mit mehr Rücksicht auf alte Oberflächen.

Holzstufen und Geländer

Bei Holztreppen gilt: so trocken wie möglich. Wir kehren oder saugen zuerst, damit Sand nicht mit dem Wischbezug über den Lack geschliffen wird, und wischen danach nebelfeucht. Gedrechselte Geländerstäbe und Handläufe werden mit einem leicht angefeuchteten Tuch abgewischt. Wo Schutzlack oder Öl bereits abgetreten ist, saugt das Holz Wasser auf und dunkelt nach – das ist ein Signal für die Verwaltung, eine Renovierung durch einen Fachbetrieb einzuplanen.

Wände, Stuck und Malereien

Stuck und historische Wandfassungen reinigen wir nicht feucht. Spinnweben und lose Staubablagerungen entfernen wir vorsichtig mit weichem Staubwedel oder Bürste. Für Restaurierungsarbeiten oder die Reinigung empfindlicher Wandmalereien ist ein Restaurator zuständig; wir weisen darauf hin, wenn uns Schäden auffallen.

Treppenhausfenster und Bleiverglasungen

Große Treppenhausfenster sind oft schwer zugänglich. Die Reinigung der Fenster legen wir deshalb in feste Intervalle, sichern den Arbeitsbereich auf Treppen und Podesten ab und behandeln Bleiverglasungen und alte Kittfalze besonders schonend. Für hohe oder außen schwer erreichbare Fenster ist unsere Fensterreinigung mit der passenden Ausrüstung zuständig.

Leistungsverzeichnis: wöchentlich, monatlich, im Jahresplan

Ein gutes Leistungsverzeichnis beantwortet für jeden Bereich drei Fragen: Was wird gereinigt, wie oft und womit? Es ist die Grundlage für Angebot, Kontrolle und Abrechnung. Unser Standardverzeichnis für Mehrfamilienhäuser passen wir bei der Besichtigung an Ihr Haus an.

Bei jedem Einsatz

  • Treppenstufen und Podeste kehren beziehungsweise saugen und feucht wischen
  • Handläufe und Geländer abwischen
  • Hauseingang, Windfang und Eingangsstufen reinigen
  • Haustür, Glaseinsätze und Türgriffe säubern
  • Briefkastenanlage, Klingeltableau und Lichtschalter abwischen
  • Fußmatten und Schmutzfangzonen absaugen oder ausklopfen
  • Herumliegende Werbung und Unrat entfernen
  • Aufzugskabine reinigen, sofern vorhanden

Periodisch nach Plan

  • Fensterbänke, Heizkörper und Leuchten abstauben (monatlich)
  • Spinnweben an Decken und in Ecken entfernen (monatlich)
  • Kellergänge, Fahrradraum, Waschküche (monatlich bis vierteljährlich)
  • Wohnungstüren außen und Zargen abwischen (vierteljährlich)
  • Treppenhausfenster innen und außen (nach Vereinbarung)
  • Intensivreinigung oder Einpflege der Beläge (ein- bis zweimal jährlich)
  • Dachbodenzugang und Nebentreppen (nach Vereinbarung)

Für stark verschmutzte Häuser – etwa nach einer Sanierung, einem Wasserschaden oder längerer Vernachlässigung – empfehlen wir zu Beginn eine Grundreinigung. Danach lässt sich die laufende Reinigung mit deutlich weniger Aufwand auf einem guten Niveau halten.

Was Eigentümer, Verwalter und Bewohner gewinnen

Eine professionelle Treppenreinigung wirkt in drei Richtungen: Sie entlastet die Bewohner, erleichtert der Verwaltung die Arbeit und schützt die Substanz, die den Wert des Hauses ausmacht.

Ruhe im Haus

Streit über die Kehrwoche, Zettel an der Wohnungstür und Beschwerden bei der Verwaltung fallen weg. Niemand muss mehr kontrollieren, wer seinen Putzdienst erledigt hat.

Entlastung für ältere und berufstätige Bewohner

Wer körperlich nicht mehr kann oder kaum zu Hause ist, wird nicht mehr in eine Pflicht gedrängt, die er nicht erfüllen kann.

Weniger Arbeit für die Hausverwaltung

Ein fester Dienstleister mit Ansprechpartner ersetzt das Nachhaken bei einzelnen Mietparteien. Rückmeldungen werden an eine Stelle gerichtet und dort gelöst.

Werterhalt historischer Beläge

Holzstufen, Terrazzo und Naturstein halten länger, wenn sie mit den richtigen Mitteln und der richtigen Feuchtigkeit gepflegt werden. Renovierungszyklen können sich verlängern.

Weniger Rutsch- und Stolpergefahr

Nasse Stufen, Laub im Eingang und schmierige Pflegefilme sind Unfallquellen. Eine fachgerechte Reinigung mit sauberen Stufenkanten verringert dieses Risiko.

Guter erster Eindruck

Bei Wohnungsbesichtigungen entscheidet das Treppenhaus mit über die Wahrnehmung des ganzen Hauses. Ein gepflegter Eingang erleichtert Neuvermietung und Verkauf.

Saubere Abrechnung

Rechnungen, die Reinigung, Winterdienst und Hausmeisterleistungen getrennt ausweisen, lassen sich ohne Umrechnen in die Betriebskostenabrechnung übernehmen.

Verlässlichkeit bei Mieterwechsel und Leerstand

Die Reinigung läuft weiter, egal ob eine Wohnung leer steht, ein Mieter verreist ist oder ein neuer einzieht.

Treppenhaus-Angebot für Ihr Objekt anfordern

Schicken Sie uns die Adresse, die Zahl der Etagen und Aufgänge und – falls vorhanden – Ihr bisheriges Leistungsverzeichnis. Nach einer kostenfreien Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das Sie direkt Ihrer Eigentümergemeinschaft oder Ihrem Vermieter vorlegen können.

Betriebskosten: Treppenreinigung korrekt abrechnen

Für Vermieter und Hausverwaltungen ist die Frage der Umlage oft genauso wichtig wie die Reinigung selbst. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt in § 2 Nr. 9 die Kosten der Gebäudereinigung zu den Betriebskosten. Gemeint sind die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, ausdrücklich genannt werden unter anderem Zugänge, Flure, Treppen und Keller.

Umgelegt werden dürfen diese Kosten, wenn der Mietvertrag die Umlage wirksam vereinbart. Außerdem gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 BGB): Die beauftragten Leistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Bedarf stehen. Ein klares Leistungsverzeichnis mit nachvollziehbaren Intervallen hilft, das gegenüber Mietern zu belegen.

Nicht jede Reinigung zählt zu den laufenden Betriebskosten

Betriebskosten sind nach der Definition der BetrKV laufend entstehende Kosten. Einmalige Einsätze, etwa eine Sonderreinigung nach Bauarbeiten oder nach einem Wasserschaden, gelten in der Regel nicht als umlagefähige Betriebskosten. Im Zweifel sollte die Hausverwaltung die Einordnung rechtlich prüfen lassen – wir weisen solche Einsätze auf Wunsch getrennt aus.

So erleichtern wir die Abrechnung

  1. Getrennte Positionen für Treppenhausreinigung, Winterdienst, Hausmeisterleistungen und Fensterreinigung, damit jede Kostenart der richtigen Abrechnungsposition zugeordnet werden kann.
  2. Separate Ausweisung einmaliger Sonderleistungen, die nicht zu den laufenden Kosten gehören.
  3. Ausweis der Arbeitskosten in der Rechnung, damit Mieter und Eigentümer ihren Anteil als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen können.
  4. Auf Wunsch getrennte Rechnungen je Haus oder Aufgang, wenn eine Wohnanlage aus mehreren Abrechnungseinheiten besteht.

Hinweis: Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für die Gestaltung von Mietverträgen und Abrechnungen ist Ihre Hausverwaltung oder ein Rechtsbeistand zuständig.

Checkliste für Hausverwaltungen vor der Vergabe

Wer die Treppenhausreinigung neu vergibt oder einen Dienstleister wechselt, spart sich später viele Diskussionen, wenn vorab die richtigen Punkte geklärt sind. Diese Liste nutzen Verwaltungen, um Angebote vergleichbar zu machen:

  1. Liegt ein Leistungsverzeichnis vor, das jeden Bereich mit Tätigkeit und Intervall beschreibt – oder nur eine Pauschale ohne Inhalt?
  2. Sind periodische Leistungen wie Fenster, Heizkörper, Keller und Grundreinigung enthalten oder gesondert berechnet?
  3. Wer ist Ansprechpartner, und wie werden Beschwerden aus dem Haus aufgenommen und erledigt?
  4. Wie wird die Vertretung bei Urlaub und Krankheit organisiert, und erhält die Vertretung eine Einweisung?
  5. Wie wird die Durchführung nachgewiesen – zum Beispiel über einen Reinigungsnachweis im Hauseingang?
  6. Sind Reinigungsmittel und Verfahren auf die Beläge des Hauses abgestimmt, besonders im Altbau?
  7. Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, und in welcher Höhe?
  8. Wie werden Schlüssel verwaltet, und wer hat Zugang zum Haus?
  9. Sind Rechnungen so aufgebaut, dass sie sich der Betriebskostenabrechnung zuordnen lassen?
  10. Welche Kündigungsfristen gelten, und wie wird der Leistungsumfang bei Änderungen angepasst?
Unsere Antworten auf diese Liste

Sie erhalten von uns ein schriftliches Leistungsverzeichnis, einen festen Ansprechpartner, eine eingewiesene Stammkraft mit organisierter Vertretung und eine Betriebshaftpflicht bei der DEVK über 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 € für Vermögensschäden. Den Nachweis per Aushang und die getrennte Rechnungsstellung vereinbaren wir je nach Wunsch der Verwaltung.

Vertraute Gesichter im Haus

Bewohner wollen wissen, wer sich im Treppenhaus aufhält und einen Schlüssel zum Haus hat. Deshalb setzen wir auf Kontinuität statt auf wechselnde Aushilfen.

✓Eine feste Reinigungskraft je Haus oder Wohnanlage
✓Einweisung in Beläge, Schlüssel, Keller und Besonderheiten vor dem ersten Einsatz
✓Vertretungen erhalten dieselben Objekthinweise
✓Rücksicht auf Ruhezeiten und Bewohner im Treppenhaus
✓Nasse Stufen werden gekennzeichnet
✓Meldung von Schäden, defekter Beleuchtung oder Fluchtwegbehinderungen an die Verwaltung
20+ JahrePraxis in der Gebäude- und Objektreinigung12 BezirkeWohnhäuser und Anlagen in ganz Berlin1 Objektleiterfür Verwaltung, Rückmeldungen und Kontrolle

Treppenhäuser in Büro- und Geschäftshäusern

Nicht nur Wohnhäuser haben Treppenhäuser, die gepflegt werden müssen. In Bürogebäuden, Praxishäusern und gemischt genutzten Objekten mit Läden im Erdgeschoss ist das Treppenhaus zugleich Fluchtweg, Empfangsbereich und Laufweg für Kunden und Mitarbeitende. Hier gelten oft höhere Frequenzen und kürzere Reinigungsintervalle.

Praxisbeobachtung

In Geschäftshäusern ist das Treppenhaus Teil des Kundeneindrucks – wer eine Kanzlei oder Praxis im dritten Stock besucht, nimmt den Weg dorthin bewusst wahr.

Für solche Objekte stimmen wir die Treppenreinigung mit der Reinigung der Mietflächen ab. Häufig lässt sich beides in einem Vertrag bündeln, etwa zusammen mit der Büroreinigung oder der allgemeinen Unterhaltsreinigung. Die Reinigung findet dann bevorzugt außerhalb der Öffnungszeiten statt. Graffiti oder Schmierereien im Eingangsbereich entfernen wir über unsere Graffitientfernung.

Typische Ärgernisse im Treppenhaus und wie wir sie angehen

Manche Verschmutzungen kehren in fast jedem Mehrfamilienhaus wieder. Sie lassen sich nicht allein durch häufigeres Wischen lösen, sondern brauchen einen gezielten Ansatz – manchmal auch eine Entscheidung der Verwaltung. Diese Fälle begegnen uns in Berliner Häusern besonders oft:

Streusalzränder im Winter

Weiße Ränder auf Stufen und Fliesen entstehen durch Tausalz von den Gehwegen. Wir wischen in der Salzsaison häufiger und mit geeigneten Mitteln nach, damit sich das Salz nicht in Terrazzo und Holz festsetzt.

Sand und Splitt im Erdgeschoss

Vom Hof, Spielplatz oder Baustellenumfeld getragener Sand wirkt auf Stufen wie Schleifpapier. Ausreichend große Schmutzfangmatten im Eingang sind hier die wirksamste Vorbeugung – wir beraten die Verwaltung dazu.

Werbeflut an der Briefkastenanlage

Liegengelassene Prospekte und Wurfsendungen sammeln sich im Eingang. Wir entfernen sie bei jedem Einsatz; ein Ablagekorb oder ein Hinweis an der Tür kann das Aufkommen verringern.

Fettfilm auf dem Handlauf

Handläufe werden von allen Bewohnern berührt und bekommen einen grauen Film. Regelmäßiges Abwischen mit einem fettlösenden, aber materialverträglichen Mittel hält Holz und Metall sauber.

Abgestellte Fahrräder und Kinderwagen

Sie behindern Reinigung und Fluchtwege. Wir reinigen um sie herum und melden dauerhaft blockierte Bereiche, damit die Verwaltung eine Lösung findet.

Gerüche im Keller und Müllraum

Feuchte Kellergänge und Müllstandplätze riechen schnell. Regelmäßige Reinigung der Böden und Behälterstandorte sowie Hinweise auf Feuchtigkeitsprobleme helfen mehr als Duftsprays.

Hausreinigung für Wohnanlagen in ganz Berlin

Wir betreuen Treppenhäuser vom Gründerzeit-Altbau in Prenzlauer Berg und Friedenau über Nachkriegsbauten in Steglitz und Reinickendorf bis zu großen Wohnanlagen in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg. Hausverwaltungen mit Beständen in mehreren Bezirken erhalten einen gemeinsamen Ansprechpartner und eine einheitliche Abrechnung.

Fragen rund um die Reinigung von Treppenhäusern

Was Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften vor der Beauftragung häufig wissen möchten.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

In den meisten Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung von Stufen, Podesten, Handläufen und Eingangsbereich angemessen. In großen Wohnanlagen, Häusern mit Gewerbe im Erdgeschoss oder bei viel Publikumsverkehr kann ein Rhythmus von zweimal wöchentlich sinnvoll sein. Fenster, Heizkörper, Leuchten und Kellerzugänge folgen in längeren Intervallen.

Wer ist für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die gemeinschaftlich genutzten Flächen verantwortlich. Er kann die Reinigung durch eine wirksame Regelung im Mietvertrag, etwa über die Hausordnung, auf die Mieter übertragen oder einen Reinigungsdienst beauftragen. In Eigentümergemeinschaften entscheidet die Gemeinschaft, wie die Reinigung organisiert wird.

Dürfen die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Der Vermieter muss außerdem den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Im Einzelfall sollte die Hausverwaltung die vertragliche Grundlage prüfen.

Was unterscheidet die Treppenhausreinigung von der Kehrwoche?

Bei der Kehrwoche reinigen die Bewohner im Wechsel selbst. Das ist günstig, führt aber häufig zu unterschiedlicher Qualität, Streit über Zuständigkeiten und Lücken bei Urlaub oder Krankheit. Ein Reinigungsdienst arbeitet nach einem festen Leistungsverzeichnis, in einheitlicher Qualität und unabhängig davon, wer gerade im Haus ist.

Wie werden alte Holztreppen im Altbau gereinigt?

Holztreppen werden nebelfeucht gewischt, niemals nass, damit kein Wasser in Fugen, Stoßkanten und Hirnholz eindringt. Das Reinigungsmittel richtet sich nach der Oberfläche: Lackierte Stufen vertragen andere Pflegemittel als geölte oder gewachste. Abgetretene Lack- oder Ölschichten sind ein Fall für eine Renovierung durch den Fachbetrieb, nicht für die Reinigung.

Welche Mittel eignen sich für Terrazzo und Naturstein?

Für Terrazzo, Marmor und Kalkstein eignen sich pH-neutrale oder leicht alkalische Reiniger. Saure Mittel, etwa Kalklöser oder Essigreiniger, können die Oberfläche anätzen und stumpf machen. Wir klären bei der Besichtigung, welcher Belag vorliegt, und wählen die Mittel entsprechend.

Gehören die Fenster im Treppenhaus zur Reinigung?

Treppenhausfenster werden meist nicht wöchentlich, sondern in festen Intervallen gereinigt, zum Beispiel zwei- bis viermal im Jahr. Fensterbänke und Glaseinsätze in Haustüren reinigen wir dagegen bei jedem Einsatz. Die Intervalle legen wir im Leistungsverzeichnis fest.

Wird auch der Keller oder Dachboden gereinigt?

Kellergänge, Fahrradräume, Waschküchen und Dachbodenzugänge können in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, meist in monatlichen oder vierteljährlichen Abständen. Private Kellerabteile der Mieter gehören nicht dazu.

Was passiert, wenn Mieter Gegenstände im Treppenhaus abstellen?

Wir reinigen um Schuhe, Kinderwagen oder Pflanzen herum und bewegen fremdes Eigentum nicht eigenmächtig. Blockieren Gegenstände Fluchtwege oder die Reinigung dauerhaft, melden wir das der Hausverwaltung, die über das weitere Vorgehen entscheidet.

Wie erfahren die Bewohner, wann gereinigt wurde?

Auf Wunsch hängen wir im Eingangsbereich einen Reinigungsnachweis aus, auf dem Datum und Durchführung abgezeichnet werden. So sehen Bewohner und Verwaltung, dass die vereinbarten Termine eingehalten werden.

Übernehmen Sie auch Winterdienst und Hausmeisterarbeiten?

Ja. Neben der Treppenhausreinigung bieten wir Winterdienst für Gehwege und Hauszugänge sowie einen Hausmeisterservice an. Alles kann in einem Vertrag gebündelt werden, auf Wunsch mit getrennter Ausweisung für die Betriebskostenabrechnung.

Wie erhalte ich ein Angebot für mein Haus?

Für Hausverwaltungen am einfachsten: kurze Mail über das Kontaktformular oder Anruf unter 01577 6260212. Wir vereinbaren eine kostenfreie Besichtigung, sehen uns Treppenhaus, Beläge und Nebenflächen an und erstellen danach ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis.

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