Diskrete Kanzleireinigung für Anwälte, Steuerberater und Notariate
Gepflegte Mandantenräume in Berlin – gereinigt von Menschen, die nichts lesen, nichts verschieben und nichts weitererzählen

In einer Kanzlei liegt abends mehr auf den Tischen als Kaffeetassen. Schriftsätze, Steuerunterlagen, Vertragsentwürfe und Post mit vertraulichem Inhalt gehören zum Alltag, und wer nach Feierabend durch die Räume geht, kommt zwangsläufig daran vorbei. Deshalb entscheidet bei der Reinigung einer Anwalts-, Steuer- oder Notarkanzlei nicht allein das Putzergebnis, sondern vor allem das Verhalten der Menschen, die Sie in Ihre Räume lassen.
Als Reinigungsfirma PUTZPROFIS Berlin reinigen wir Kanzleien, Steuerbüros, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Notariate mit festen Teams, die vorab in Ihre Hausregeln eingewiesen werden. Wir arbeiten seit mehr als 20 Jahren in der Objektreinigung und wissen: Ein Empfang muss morgens um acht einen Eindruck machen, der zu Ihrem Haus passt. Und ein Schreibtisch voller Akten bleibt so, wie er verlassen wurde.
Objektleiter Pascal Hartmann ist Ihr direkter Ansprechpartner – für die Begehung, die Einweisung des Teams und jede Rückmeldung danach.
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Gerade in Kanzleien wird ungern mit wechselnden Hotlines telefoniert. Ein Anruf genügt, wenn ein Besprechungsraum für einen frühen Termin vorbereitet sein muss oder ein Büro wegen einer Frist abends besetzt bleibt.
Unsere Diskretionsregeln für jede Kanzlei
Vertraulichkeit lässt sich nicht mit einem Satz im Vertrag erledigen. Sie entsteht durch klare Verhaltensregeln, die jede Reinigungskraft kennt und einhält – auch dann, wenn niemand zusieht. Die folgenden Regeln gelten für alle Kanzleien, die wir betreuen. Ergänzende Regeln Ihres Hauses nehmen wir in die Einweisung auf.
- Papier bleibt liegen. Akten, Briefe, Notizen und Ausdrucke werden weder gelesen noch angehoben, gestapelt oder verschoben. Belegte Flächen werden ausgespart.
- Bildschirme sind tabu. Monitore, Laptops und Telefone werden nicht bedient. Läuft ein Rechner noch, bleibt er unberührt.
- Geschlossene Türen bleiben geschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich zur Reinigung freigegeben sind – etwa bei Partnerbüros, Tresorräumen oder dem Archiv.
- Niemand Fremdes kommt herein. Unsere Kräfte öffnen keinem Besucher, keinem Kurier und keinem angeblichen Techniker die Tür.
- Keine Begleitpersonen. In Ihre Räume kommen nur die eingewiesenen Personen des festen Teams, keine Angehörigen oder Aushilfen.
- Keine Fotos, keine Gespräche. Private Mobiltelefone bleiben in der Tasche; über Mandanten, Namen auf Klingelschildern oder Akten wird nicht gesprochen – weder im Haus noch außerhalb.
- Datenschutzbehälter bleiben verschlossen. Sammelboxen für die Aktenvernichtung werden nicht geöffnet und nicht geleert.
- Auffälligkeiten werden gemeldet, zum Beispiel eine unverschlossene Hintertür oder ein offenes Fenster im Erdgeschoss – an die vereinbarte Ansprechperson, nicht an Dritte.
Alarmanlage, Schließsystem und Zutrittszeiten
Viele Kanzleien in Berliner Bürohäusern arbeiten mit Transpondern, Zeitprofilen und Alarmanlagen, die nach Kanzleischluss scharf geschaltet werden. Wir lassen uns vorab erklären, welche Codes und Zeitfenster für unser Team gelten, und halten uns daran. Ein Zutritt außerhalb der vereinbarten Zeiten findet nicht statt. Codes werden nicht notiert und nicht weitergegeben; ändert die Kanzlei einen Code, genügt eine kurze Nachricht an den Objektleiter. Wenn Ihr Schließsystem Zutritte protokolliert, können Sie jederzeit nachvollziehen, wann unser Team im Haus war – ein Punkt, den wir ausdrücklich begrüßen.
Eine gute Reinigungskraft in einer Kanzlei erkennt man daran, dass man am nächsten Morgen nur eines bemerkt: dass es sauber ist.
Berufsgeheimnis und externe Dienstleister: der rechtliche Hintergrund
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare unterliegen der beruflichen Verschwiegenheit. § 203 des Strafgesetzbuchs stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe. Seit der Reform von 2017 dürfen Berufsgeheimnisträger externe Dienstleister einbinden, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist – sie müssen diese aber sorgfältig auswählen und zur Verschwiegenheit verpflichten. Für Rechtsanwälte konkretisiert § 43e der Bundesrechtsanwaltsordnung die Anforderungen an Dienstleister, für Steuerberater § 62a des Steuerberatungsgesetzes und für Notare § 26a der Bundesnotarordnung.
Ob eine Reinigungsfirma in Ihrem Fall als Dienstleister im Sinne dieser Vorschriften anzusehen ist, hängt davon ab, ob sie bei ihrer Tätigkeit Kenntnis von geschützten Informationen erlangen kann. Viele Kanzleien entscheiden sich unabhängig davon für eine schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung, weil Reinigungskräfte sich nun einmal allein in Räumen mit Mandantenunterlagen bewegen. Wir unterstützen das: Auf Wunsch unterzeichnen wir Ihre Vereinbarung und verpflichten die eingesetzten Personen entsprechend.
Die Einordnung Ihrer berufsrechtlichen Pflichten treffen Sie selbst oder Ihre Kammer. Wir beschreiben hier nur, wie wir die Anforderungen in der Praxis unterstützen – mit festen Personen, Einweisung, schriftlicher Verpflichtung und klaren Regeln für Schlüssel und Unterlagen.
Was wir leeren – und was nicht
Ein häufiger Streitpunkt in Kanzleien ist der Papierabfall. Vertrauliche Unterlagen gehören in Datenschutzbehälter, deren Inhalt ein Fachbetrieb nach der Norm DIN 66399 vernichtet. Damit es keine Missverständnisse gibt, legen wir vor dem Start fest, welche Behälter unser Team leert:
- •Papierkörbe unter den Schreibtischen, soweit als normaler Abfall vereinbart
- •Abfallbehälter in Teeküche, Sanitärräumen und Empfang
- •Wertstoffbehälter für Verpackungen und Flaschen
- •Altpapier-Sammelbehälter ohne vertraulichen Inhalt, etwa für Zeitungen und Kartons
- ✓Verschlossene Datenschutztonnen und Sicherheitsbehälter für Akten
- ✓Aktenstapel neben dem Papierkorb, auch wenn sie nach Abfall aussehen
- ✓Ablagekörbe, Postfächer und Umlaufmappen
- ✓Alles, was im Zweifel nicht eindeutig als Abfall gekennzeichnet ist
Empfang, Mandantenzimmer und Besprechungsraum: Räume, die für Sie sprechen
Mandanten bilden sich ein Urteil über eine Kanzlei, lange bevor das erste Wort über ihren Fall fällt. Sie stehen am Empfangstresen, warten auf einem Ledersessel, sehen auf die Glastür des Besprechungsraums und nutzen vielleicht die Gästetoilette. In diesen Räumen kommt es auf Details an, die in einem gewöhnlichen Büro niemandem auffallen würden.
| Raum | Worauf es ankommt | Typischer Turnus |
|---|---|---|
| Empfang und Eingang | Tresen ohne Fingerabdrücke, glänzende Klingel- und Türgriffe, Fußmatte und Eingangsboden auch bei Regen sauber, Prospekt- und Zeitschriftenauslage ordentlich | täglich |
| Wartebereich | Polster- und Ledersessel abgesaugt bzw. feucht gepflegt, Beistelltische ohne Ränder, Pflanzenübertöpfe staubfrei | täglich, Polsterpflege periodisch |
| Besprechungs- und Konferenzräume | Konferenztisch streifenfrei, Stühle ausgerichtet, Glaswände ohne Handabdrücke, Whiteboard nur nach Freigabe gereinigt | täglich bzw. nach Nutzung |
| Partner- und Einzelbüros | freie Schreibtischflächen, Böden, Regalfronten, Türklinken; belegte Flächen bleiben ausgespart | zwei- bis fünfmal wöchentlich |
| Teeküche und Sozialraum | Spüle, Arbeitsfläche, Kaffeemaschine außen, Kühlschrankgriffe, Geschirr nach Absprache | täglich |
| Mandanten- und Personaltoiletten | Sanitärkeramik, Armaturen, Spiegel, Spender gefüllt, Geruch neutral | täglich |
Hochwertige Materialien richtig behandeln
In Kanzleien trifft man häufiger als anderswo auf empfindliche Oberflächen: geöltes Eichenparkett, Naturstein im Eingang, Ledersessel im Wartebereich, lackierte Massivholztische im Besprechungsraum und Messingbeschläge an Altbautüren. Jede dieser Oberflächen verlangt eigene Mittel. Säurehaltige Reiniger schaden Marmor und Kalkstein, zu nasses Wischen lässt Parkett aufquellen, alkoholhaltige Mittel trocknen Leder aus und hinterlassen auf Hochglanzlack matte Stellen. Wir nehmen bei der Besichtigung die Materialien auf und legen für jeden Raum fest, womit gearbeitet wird. Unbekannte oder sehr wertvolle Oberflächen testen wir zuerst an einer unauffälligen Stelle.
Für Konferenzräume, die für einen frühen Mandantentermin bereitstehen müssen, vereinbaren wir auf Wunsch eine feste Reihenfolge: Der Raum wird am Vorabend als letzter gereinigt und morgens nicht mehr betreten. Glaswände und Glastüren pflegen wir laufend mit; großflächige Verglasungen und Außenfenster übernimmt unsere Glasreinigung oder die Fensterreinigung im vereinbarten Rhythmus.
Akten, Archiv und Bibliothek staubarm pflegen
Papier verträgt weder Feuchtigkeit noch dauerhaften Staub. Gleichzeitig dürfen Akten nicht bewegt werden, und in vielen Archiven ist der Zutritt nur bestimmten Personen erlaubt. Die Reinigung solcher Räume verlangt deshalb ein eigenes Vorgehen, das wir mit Ihnen vorab festlegen.
Böden in Archiv und Bibliothek wischen wir nur nebelfeucht, damit keine Feuchtigkeit in Regalfüße oder untere Aktenreihen zieht.
Gereinigt werden Regaloberseiten, freie Regalböden und Fensterbänke. Aktenordner und Bücher werden nicht herausgenommen.
Mikrofasertücher und Sauger mit Feinstaubfilter verhindern, dass Staub nur aufgewirbelt wird und sich auf Akten wieder absetzt.
Archive betreten wir nur zu freigegebenen Zeiten oder in Begleitung. Wo ein Zutrittsverbot gilt, bleibt die Tür zu.
Kommentare und Loseblattsammlungen bleiben im Regal. Wir reinigen Leseplätze, Böden und freie Ablagen.
Toner-Staub und Papierreste rund um die Geräte werden entfernt; Ausdrucke im Ausgabefach fassen wir nicht an.
Steht ein Umzug, eine Aktenumlagerung oder eine Renovierung an, empfiehlt sich anschließend eine gründliche Reinigung der Regale im leeren Zustand. Das lässt sich gut als Grundreinigung planen, bevor die Akten zurückkommen.
Reinigung Ihrer Kanzlei besprechen – vertraulich und vor Ort
Wir kommen zu einem Termin, der in Ihren Kanzleialltag passt, sehen uns die Räume an und besprechen Ihre Regeln für Unterlagen, Schlüssel und Zutritt. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis und Diskretionsregeln.
Was Kanzleien von einer spezialisierten Reinigung haben
Eine Kanzlei verkauft Vertrauen. Die Reinigung trägt dazu mehr bei, als man denkt – nicht nur durch glänzende Oberflächen, sondern auch dadurch, dass sie kein Risiko schafft. Diese Vorteile sind für Kanzleien besonders relevant:
Ihre Räume betreten immer dieselben, namentlich bekannten Reinigungskräfte. Wechselnde Aushilfen, die niemand eingewiesen hat, gibt es bei uns nicht.
Schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung, dokumentierte Schlüsselübergabe und klare Regeln: Wenn Sie gegenüber Mandanten oder Kammer darlegen müssen, wie Sie mit externen Dienstleistern umgehen, haben Sie etwas in der Hand.
Repräsentative Räume werden mit dem Blick eines Mandanten gereinigt: Tresenkanten, Glastüren, Polster und Gästetoilette stehen im Mittelpunkt.
Gereinigt wird außerhalb Ihrer Sprechzeiten. Wer abends noch an einem Schriftsatz sitzt, wird nicht durch einen Staubsauger unterbrochen.
Unsere Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bis 3 Millionen Euro und Vermögensschäden bis 500.000 Euro – ein Punkt, der gerade für Kanzleien zählt.
Niemand muss mehr Toilettenpapier nachbestellen, die Teeküche aufräumen oder einer Reinigungskraft hinterhertelefonieren. Es gibt einen Ansprechpartner.
Parkett, Naturstein, Ledermöbel und Massivholztische brauchen passende Mittel. Falsche Reiniger hinterlassen Schleier oder greifen Oberflächen an.
Weniger Staub in Akten- und Büroräumen, gepflegte Sanitärbereiche und saubere Kontaktflächen tragen zu einem angenehmen Arbeitsklima bei.
Feste Teams, eingewiesen und erreichbar
Diskretion hängt an Personen. Deshalb setzen wir in Kanzleien auf Kontinuität und eine klare Verantwortungskette.
Ein Abend in der Kanzlei: so verläuft die Reinigungsrunde
Damit Sie sich vorstellen können, wie eine Reinigung in Ihren Räumen abläuft, zeigt die Zeitleiste einen typischen Einsatz in einer mittelgroßen Kanzlei nach Feierabend. Reihenfolge und Dauer passen wir an Ihre Räume an.
Aufschließen, Alarmanlage nach Vorgabe bedienen, kurzer Blick, welche Büros noch besetzt sind.
Tresen, Türgriffe, Glastüren, Sitzmöbel, Eingangsboden – der Bereich, den Mandanten morgens zuerst sehen.
Tische, Stühle, Glas; Getränkereste und Geschirr nach Absprache in die Teeküche, Raum für den nächsten Termin herrichten.
Freie Flächen, Böden, Papierkörbe. Belegte Schreibtische werden ausgespart, besetzte Büros ans Ende gelegt.
Spüle, Geräte außen, Abfall; Toiletten, Waschbecken, Spender auffüllen.
Fenster und Türen kontrollieren, Licht aus, Alarmanlage scharf schalten, Besonderheiten melden.
Bleibt ein Büro wegen einer Frist bis spät besetzt, wird es nicht hektisch zwischendurch gereinigt. Je nach Vereinbarung holen wir es am nächsten Morgen nach oder lassen es an diesem Tag aus und kümmern uns beim nächsten Einsatz gründlicher darum.
Besondere Anlässe außerhalb der Routine
Neben der laufenden Reinigung gibt es Termine, die eine Sonderrunde verdienen: ein Mandantenempfang zum Kanzleijubiläum, der Einzug neuer Partner, ein Umzug in andere Etagen oder die Rückkehr aus einer Renovierung. Für solche Anlässe planen wir zusätzliche Einsätze mit eigenem Leistungsumfang, etwa eine gründliche Polster- und Teppichpflege vor dem Empfang oder eine Reinigung leerer Büros vor dem Einzug. Sagen Sie uns frühzeitig Bescheid, dann stimmen wir Termin und Umfang so ab, dass der normale Kanzleibetrieb davon unberührt bleibt.
Zeitmodelle für Kanzleien mit langen Arbeitstagen
Kanzleien haben selten einen festen Feierabend. Fristen, Mandantentermine am Abend und Wochenendarbeit verschieben die Zeitfenster. Deshalb bieten wir mehrere Modelle an, die sich auch kombinieren lassen. Entscheidend ist, dass die Reinigung zuverlässig stattfindet, ohne dass jemand bei der Arbeit gestört wird.
Welche Variante passt, besprechen wir bei der Besichtigung. Häufig ist eine Mischung sinnvoll: Mandantenbereiche früh am Morgen, Büros am Abend, gründlichere Arbeiten am Samstag.
- Abendreinigung: der Klassiker, meist ab dem frühen Abend, wenn die meisten Mitarbeitenden gegangen sind.
- Frühreinigung: vor Kanzleibeginn, ideal für Empfang und Besprechungsräume mit frühen Terminen.
- Wochenendreinigung: für umfangreichere Arbeiten wie Polsterpflege oder Bodenpflege, wenn niemand im Haus ist.
- Reinigung bei Anwesenheit: möglich, wenn die Kanzlei es wünscht – dann besonders leise und mit Rücksicht auf Telefonate.
Kanzleireinigung und Büroreinigung: was den Unterschied macht
Handwerklich ähnelt die Reinigung einer Kanzlei der eines Büros. Den Unterschied machen die Regeln rund um Vertraulichkeit, Zutritt und repräsentative Räume. Suchen Sie eine Reinigung für ein Büro ohne diese besonderen Anforderungen, etwa für eine Verwaltung oder ein Start-up, finden Sie alles Wichtige auf unserer Seite zur Büroreinigung. Teilen sich mehrere Kanzleien und Unternehmen ein Bürohaus, lassen sich Flure und Treppenhäuser über die Treppenhausreinigung einbinden.
Ergänzende Leistungen für Kanzleien
Wir betreuen Kanzleien in allen zwölf Berliner Bezirken – von der Einzelkanzlei im Altbau in Charlottenburg bis zur Sozietät in einem Bürohaus in Mitte. Wo genau wir arbeiten, zeigt die Seite Einsatzgebiete in Berlin.
In sechs Schritten zur vertraulichen Reinigung Ihrer Kanzlei
Der Start ist in Kanzleien etwas aufwendiger als in einem gewöhnlichen Büro, weil vor dem ersten Einsatz Regeln, Schlüssel und Verpflichtungen geklärt sein müssen. Dafür läuft danach alles in festen Bahnen.
- 1Erstes Gespräch
Sie schildern uns Größe, Räume, Arbeitszeiten und Ihre Anforderungen an Vertraulichkeit – telefonisch oder über das Kontaktformular.
- 2Besichtigung
Objektleiter Pascal Hartmann geht mit Ihnen durch die Räume. Dabei legen wir fest, welche Räume gesperrt sind, welche Behälter geleert werden und wo Besonderheiten liegen.
- 3Angebot mit Diskretionsregeln
Sie erhalten ein Leistungsverzeichnis, in dem neben den Reinigungsarbeiten auch die vereinbarten Regeln stehen.
- 4Verschwiegenheit und Schlüssel
Auf Wunsch unterzeichnen wir Ihre Verschwiegenheitsvereinbarung. Schlüssel und Transponder werden gegen Quittung übergeben.
- 5Einweisung des Teams
Das feste Team lernt Ihre Räume, die Alarmanlage und die Hausregeln kennen, bevor es zum ersten Mal allein arbeitet.
- 6Abnahme und laufende Kontrolle
Nach den ersten Einsätzen besprechen wir das Ergebnis mit Ihnen. Danach kontrolliert der Objektleiter regelmäßig und bleibt Ihr Ansprechpartner.
Häufige Fragen von Kanzleien und Notariaten
Antworten auf Fragen, die uns Kanzleiinhaber, Büroleitungen und Notariate vor einer Beauftragung stellen. Details zu Ihren Räumen klären wir gern persönlich.
Lesen oder verschieben Ihre Reinigungskräfte Akten auf den Schreibtischen?
Nein. Unterlagen, Akten, Post und Notizen bleiben genau dort liegen, wo sie sind. Schreibtische werden nur an freien Flächen gereinigt. Liegt ein Platz voller Papiere, wird er an diesem Abend ausgelassen und nicht freigeräumt.
Leeren Sie auch Datenschutzbehälter für Aktenvernichtung?
Nein. Verschlossene Datenschutzbehälter und Sammelboxen für die Aktenvernichtung öffnen wir nicht. Sie werden von Ihrem Vernichtungsdienstleister geleert. Wir leeren nur die normalen Papierkörbe und Abfallbehälter, die als solche vereinbart sind.
Unterzeichnen Sie eine Verschwiegenheitsvereinbarung?
Ja. Auf Wunsch unterzeichnen wir eine schriftliche Verschwiegenheitsvereinbarung, die Ihre Kanzlei vorgibt oder die wir gemeinsam abstimmen. Die eingesetzten Reinigungskräfte werden vor dem ersten Einsatz zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die Hausregeln Ihrer Kanzlei informiert.
Wann wird eine Kanzlei gereinigt?
Meist am Abend nach Kanzleischluss oder früh am Morgen vor Beginn der Sprechzeiten. Wenn Anwältinnen, Anwälte oder Steuerberater regelmäßig länger arbeiten, legen wir die Reihenfolge so, dass besetzte Büros zuletzt oder am nächsten Morgen gereinigt werden.
Wer bekommt einen Schlüssel zu unserer Kanzlei?
Schlüssel oder Transponder werden gegen Quittung übergeben und nur an das feste Team weitergegeben. Wer welchen Schlüssel hat, ist dokumentiert. Bei Personalwechsel oder Vertragsende erhalten Sie alle Schlüssel nachweislich zurück.
Reinigen Sie auch Archivräume?
Ja, nach Absprache. In Archiven reinigen wir Böden, freie Regalflächen und Fensterbänke staubarm und nebelfeucht, damit keine Feuchtigkeit an Papier gelangt. Viele Kanzleien geben Archive nur zu bestimmten Zeiten oder in Begleitung frei; das richten wir so ein.
Wie oft sollte eine Kanzlei gereinigt werden?
Empfang, Mandantenbereich, Besprechungsräume, Sanitärräume und Teeküche werden in den meisten Kanzleien täglich gereinigt, Einzelbüros zwei- bis fünfmal pro Woche. Archive, Bibliothek und Glasflächen folgen längeren Intervallen. Den Turnus legen wir gemeinsam nach der Begehung fest.
Was ist der Unterschied zur normalen Büroreinigung?
Die Arbeitsschritte ähneln sich. Der Unterschied liegt in den Regeln: Umgang mit Unterlagen, Schlüsseln und Besuchern, Verschwiegenheit, feste Personen und die besondere Pflege repräsentativer Räume. Für Büros ohne diese Anforderungen gibt es unsere allgemeine Büroreinigung.
Reinigen Sie auch Computer, Tastaturen und Telefone?
Bildschirme, Tastaturen und Telefone reinigen wir nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist und der Arbeitsplatz frei ist. Wir verwenden dafür geeignete Tücher und kein Sprühmittel direkt auf Geräte. Eingeschaltete Rechner bedienen wir nicht.
Was passiert, wenn bei der Reinigung etwas beschädigt wird?
Wir sind über eine Betriebshaftpflicht bei der DEVK versichert: pauschal 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden. Schäden melden wir Ihnen sofort und regeln sie über die Versicherung.
Kann die Reinigung auch Notariate mit Beurkundungsräumen übernehmen?
Ja. Beurkundungs- und Besprechungsräume behandeln wir wie Mandantenräume mit besonderer Sorgfalt bei Tischen, Polstern und Glas. Urkundenrollen, Verwahrungsbereiche und Tresore sind von der Reinigung ausgenommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Sprechen Sie uns vertraulich an – telefonisch unter 01577 6260212 oder schriftlich über das Kontaktformular. Wir vereinbaren eine kostenfreie Besichtigung, besprechen Ihre Diskretionsregeln und senden Ihnen danach ein schriftliches Angebot.