Schnee räumen und Glätte bekämpfen: Ihr Räumdienst für Berliner Grundstücke
Wir übernehmen die Anliegerpflicht nach dem Straßenreinigungsgesetz – mit Flächenplan, salzfreiem Streugut und dokumentierten Einsätzen

Wenn in Berlin nachts Schnee fällt, beginnt für Grundstückseigentümer eine Pflicht mit Uhrzeit: Ab 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, muss der Gehweg vor dem Haus geräumt und gegen Glätte gesichert sein. Wer das selbst erledigt, steht bei Dauerfrost früh mit der Schaufel draußen, wer verreist ist oder mehrere Objekte verwaltet, braucht eine verlässliche Lösung. Genau dafür gibt es unseren Winterdienst. ❄️
Als Marke von RAT Gebäudeservice räumt und streut PUTZPROFIS Berlin Gehwege, Hauszugänge, Höfe, Zufahrten und Parkflächen für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Gewerbebetriebe und private Hauseigentümer in allen zwölf Bezirken. Grundlage ist ein Flächenplan, den wir vor der Saison mit Ihnen festlegen, und ein Einsatzprotokoll, das zeigt, wann welche Fläche bearbeitet wurde.
Objektleiter Pascal Hartmann nimmt Ihre Flächen vor der Saison auf, legt Räumbreiten und Reihenfolge fest und ist während des Winters Ihr Ansprechpartner für Rückfragen und Nachweise.
Weiterlesen ↓
Für Verwaltungen mit vielen Adressen ist das besonders wichtig: Jede Fläche hat im Plan ihre Breite, ihre Besonderheiten wie Außentreppen oder Rampen und ihre Position in der Räumroute. So ist klar, was bei Schneefall zu tun ist, und Sie erhalten nach dem Winter für jedes Objekt die Einsatznachweise.
Räum- und Streupflicht: Was das Berliner Straßenreinigungsgesetz verlangt
In Berlin müssen die Anlieger die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee befreien und gegen Glätte sichern. Rechtsgrundlage ist § 3 des Straßenreinigungsgesetzes, ergänzt um die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse. Die Kernregeln in Kurzform:
Räumbreiten, Fristen und Sonderfälle im Überblick
Die Grundregeln sind schnell erklärt, in der Praxis kommt es aber auf Details an: die Einstufung der Straße, die Lage des Grundstücks, Haltestellen oder Hydranten vor dem Haus. Den Wortlaut der Vorschrift finden Sie im Berliner Straßenreinigungsgesetz, § 3. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was wir bei der Flächenaufnahme für jedes Objekt prüfen.
| Situation | Was gilt | Was wir dafür tun |
|---|---|---|
| Normaler Wohnstraßen-Gehweg | Geräumter und abgestumpfter Streifen von mindestens 1 m Breite, ausreichend für den Fußgängerverkehr | Breite im Flächenplan festlegen, Streifen durchgehend bis zu den Nachbargrenzen räumen |
| Hauptverkehrs- oder Geschäftsstraße | 1,5 m Räumbreite; in besonderen Fällen, etwa am Kurfürstendamm, 3 m | Einstufung der Straße prüfen und den Zeitbedarf entsprechend einplanen |
| Eckgrundstück | Gehweg bis zum Fahrbahnrand räumen, in nicht ausgebauten Straßen ggf. bis zur Straßenmitte | Beide Straßenseiten und Übergänge an der Ecke in die Route aufnehmen |
| Hydrant, Briefkasten, Parkautomat | Müssen zugänglich bleiben | Freiräumen und markante Stellen im Plan vermerken |
| Schneefall nach 20 Uhr | Räumen bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags | Frühe Einsatzrunde in der Route vorsehen |
| Anhaltender Schneefall tagsüber | Unverzüglich nach Ende des Schneefalls, bei Dauerschneefall wiederholt | Folgeeinsätze einplanen statt nur einer Runde am Morgen |
| Fahrbahn, Radweg, Haltestelle | Zuständig ist die Berliner Stadtreinigung (BSR), Mittelinseln die BVG | Nicht Teil des Anliegerwinterdienstes; wir räumen bis zur Gehweggrenze |
Wohin mit dem geräumten Schnee
Auch das Ablegen des Schnees ist geregelt. Er darf am Fahrbahnrand auf dem Gehweg gesammelt werden, aber nicht im Rinnstein, auf Gullys, vor Ein- und Ausfahrten, in Haltestellen, auf Radwegen oder auf Behindertenparkplätzen. Das klingt nach Kleinigkeit, wird aber bei Tauwetter wichtig: Verstopfte Abläufe führen zu Pfützen, die nachts wieder überfrieren.
Wer körperlich nicht in der Lage ist
Wer die Pflicht weder selbst erfüllen noch wirtschaftlich eine Firma beauftragen kann, kann beim Land Berlin eine Übernahme beantragen (§ 6 Abs. 2 Straßenreinigungsgesetz). Für alle anderen gilt: Wer nicht selbst räumen kann oder will, muss jemanden beauftragen.
Streugut in Berlin: Was auf Gehwegen erlaubt ist
Beim Streumittel unterscheidet sich Berlin deutlich von vielen anderen Städten. Auf Gehwegen sind Auftaumittel wie Streusalz für Anlieger und die von ihnen beauftragten Firmen grundsätzlich verboten. Nur die Berliner Stadtreinigung darf auf Fahrbahnen Salz einsetzen. Der Grund liegt in den Schäden, die Salz an Straßenbäumen, Böden, Gewässern und Bauwerken anrichtet; das Umweltbundesamt rät deshalb grundsätzlich von Streusalz ab und empfiehlt abstumpfende Mittel.
Nach dem Glatteiswinter 2025/26 hat das Abgeordnetenhaus im Februar 2026 eine Änderung beschlossen: Bei extremen Glättelagen kann die Senatsverwaltung den Einsatz von Salz auf Gehwegen befristet erlauben. Ohne eine solche öffentlich bekanntgegebene Freigabe bleibt das Verbot bestehen. Wir richten uns nach der jeweils aktuellen Rechtslage und streuen salzfrei, solange keine Ausnahme gilt.
Streumittel im Vergleich
| Streugut | Wirkung | Einsatz auf Berliner Gehwegen | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Splitt (gebrochenes Gestein) | Abstumpfend: kantige Körner greifen ins Eis und erhöhen die Trittsicherheit | Erlaubt und üblich | Wird in Gebäude getragen; Schmutzfangzonen einplanen, nach dem Winter aufnehmen |
| Granulat, z. B. Lava- oder Blähtongranulat | Abstumpfend, je nach Produkt leichter und gut aufzunehmen | Erlaubt | Körnung passend zum Belag wählen, Wiederverwendung nach Reinigung teils möglich |
| Sand | Abstumpfend, aber schnell eingetreten oder weggeweht | Erlaubt | Bei Eisregen und starkem Fußverkehr oft zu schwach |
| Streusalz (Natriumchlorid) | Auftauend | Grundsätzlich verboten | Schädigt Bäume, Böden, Tierpfoten, Beton und Naturstein |
| Andere Auftaumittel (z. B. Calciumchlorid, Harnstoff) | Auftauend | Ebenfalls grundsätzlich verboten | Das Verbot gilt für Auftaumittel jeglicher Art, nicht nur für Kochsalz |
Ausführliche Hintergründe zu Mitteln und Wirkungsweisen haben wir in unserem Beitrag zu Enteisungsmitteln im Winterdienst zusammengestellt. Für die Praxis gilt: Gut gewählter Splitt in der richtigen Menge, rechtzeitig ausgebracht, sorgt auf Gehwegen für sichere Schritte, ohne Bäume und Bausubstanz zu belasten. 🌱
Haftung bei Glätteunfällen: Was die Beauftragung ändert und was nicht
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, geht es schnell um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Grundlage ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB: Wer eine Gefahrenquelle beherrscht, muss zumutbare Vorkehrungen treffen. Zusätzlich drohen bei Verstößen gegen das Straßenreinigungsgesetz eine Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und bei Personenschäden sogar strafrechtliche Ermittlungen. Seit der Gesetzesänderung 2026 kann der Senat die Bezirke außerdem anweisen, den Winterdienst bei Säumigen ganz oder teilweise übernehmen zu lassen; die Kosten trägt dann der Pflichtige.
- –Mit dem Vertrag ist die Pflicht komplett abgegeben
- –Vor 7 Uhr und nach 20 Uhr muss nie etwas getan werden
- –Einmal am Morgen räumen reicht für den ganzen Tag
- –Wer Salz streut, ist auf der sicheren Seite
- –Mieter sind automatisch zuständig, wenn sie im Erdgeschoss wohnen
- ✓Die Ausführung kann übertragen werden, Auswahl- und Kontrollpflicht bleiben beim Eigentümer
- ✓Die Fristen regeln den Zeitraum der Anliegerpflicht; private Wege und Zugänge können darüber hinaus Sicherungsbedarf haben
- ✓Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glättebildung muss nachgearbeitet werden
- ✓Salz ist auf Berliner Gehwegen grundsätzlich verboten und kann selbst ein Bußgeld auslösen
- ✓Mieter sind nur verpflichtet, wenn es wirksam vertraglich vereinbart ist
Die wichtigste Absicherung für Eigentümer ist ein schriftlicher Auftrag mit Flächenplan und ein Einsatzprotokoll, das zeigt, wann geräumt und gestreut wurde.
Unsere Einsätze sind über die Betriebshaftpflicht der DEVK abgesichert: 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, 500.000 Euro für Vermögensschäden. Rechtsberatung im Einzelfall können und wollen wir nicht ersetzen; bei konkreten Haftungsfragen hilft Ihnen ein Anwalt oder Ihr Eigentümerverband.
So läuft ein Einsatz bei Schnee und Glätte ab
Ein Winterdienst ist vor allem Organisation. Die Arbeit mit Schieber und Streuwagen ist körperlich anstrengend, aber planbar. Schwierig wird es, wenn nachts unerwartet Eisregen einsetzt oder ein Wintereinbruch die ganze Stadt gleichzeitig trifft. Deshalb arbeiten wir mit festen Räumrouten, in denen jede Fläche ihren Platz hat. Der folgende Beispielablauf zeigt, wie eine Schneenacht für unser Team aussieht.
Prognosen für Schnee, Eisregen und überfrierende Nässe werden ausgewertet; Material und Geräte stehen bereit.
Bei Schneefall oder Glättegefahr wird entschieden, wann die Räumrunde startet, damit die Fristen am Morgen erreicht werden.
Gehwege nach Flächenplan räumen, Streugut ausbringen, Eingänge, Treppen und Rampen gesondert sichern.
Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glättebildung folgen weitere Runden, bis die Flächen sicher sind.
Datum, Uhrzeit, Wetter, bearbeitete Flächen und verwendetes Streugut werden für jedes Objekt dokumentiert.
Flächen mit erhöhtem Glätterisiko
Nicht jede Fläche verhält sich bei Frost gleich. Außentreppen, Rampen zu Hauseingängen und Tiefgaragen sowie Gefällestrecken werden schneller gefährlich als ein ebener Gehweg. Schattige Hofeinfahrten, Bereiche unter Fallrohren und Stellen, an denen Tauwasser von Dächern tropft, überfrieren oft noch, wenn die Straße längst trocken ist. Brücken und Übergänge über Lichtschächte kühlen von unten aus und werden früher glatt.
Solche Stellen markieren wir bei der Besichtigung im Flächenplan. Sie werden bei jedem Einsatz gesondert kontrolliert und bei Bedarf häufiger nachgestreut. Glatte Natursteinbeläge und Metallgitter an Eingängen brauchen zudem ein Streugut, das nicht wegrollt und den Belag nicht zerkratzt. Wo sich das Problem baulich entschärfen ließe, etwa durch eine Rinne unter einem tropfenden Fallrohr, geben wir der Verwaltung einen Hinweis.
Wann genau die erste Runde startet, hängt von der Wetterlage und der Zahl der Objekte auf einer Route ab. Feste Minutenangaben versprechen wir deshalb nicht. Zusagen machen wir dort, wo sie zählen: bei den Fristen, die das Gesetz vorgibt, und bei der Dokumentation, die im Ernstfall Ihre Sorgfalt belegt. 🚶♂️
Flächen jetzt vor dem ersten Frost aufnehmen lassen
Je früher wir Ihre Gehwege, Zugänge und Parkflächen kennen, desto besser lassen sie sich in die Räumrouten einplanen. Schicken Sie uns Adresse und Flächenart, wir vereinbaren eine kostenfreie Besichtigung und erstellen Ihnen ein Angebot für die kommende Saison.
Ihr Nutzen, wenn ein Fachbetrieb räumt und streut
Ein beauftragter Winterdienst kostet Geld, das selbst erledigte Räumen scheinbar nicht. Rechnet man Zeit, Gerät, Streugut, Vertretung bei Abwesenheit und das Haftungsrisiko ein, sieht die Rechnung anders aus. Diese Vorteile haben Eigentümer und Verwaltungen konkret:
Urlaub, Krankheit, Frühschicht oder ein zweites Objekt am anderen Ende der Stadt: Mit einem beauftragten Räumdienst hängt die Erfüllung der Pflicht nicht an Ihrer persönlichen Verfügbarkeit.
Das Einsatzprotokoll zeigt Uhrzeit, Wetterlage und Streugut. Kommt es trotz allem zu einem Sturz, können Sie belegen, dass geräumt und gestreut wurde.
Wir streuen auf Gehwegen salzfrei und beachten die jeweils aktuelle Berliner Regelung. Sie müssen nicht selbst verfolgen, ob gerade eine Ausnahme gilt.
In Mehrparteienhäusern führt die Frage, wer heute räumt, regelmäßig zu Streit. Mit einem Auftrag ist die Zuständigkeit eindeutig, Hausordnung und Mietverträge werden entlastet.
Schieber, Streuwagen und Splittvorrat stellen wir. Keller und Hof bleiben frei von Säcken, und es muss niemand im Dezember Nachschub besorgen.
Wer Eingänge richtig sichert und das Streugut passend wählt, trägt weniger Splitt und Schneematsch in Treppenhaus und Geschäftsräume. Das schont Böden und Sauberlaufzonen.
Salzfreie Mittel und richtige Dosierung schonen Straßenbäume, Vorgärten, Naturstein und Beton an Eingängen und Treppen.
Eine Saisonpauschale macht die Kosten kalkulierbar, unabhängig davon, ob der Winter mild oder schneereich wird. Bei Verwaltungen lassen sich die Kosten sauber einem Objekt zuordnen.
Ausrüstung und Methoden für sichere Flächen
Welches Gerät zum Einsatz kommt, entscheidet die Fläche. Auf einem schmalen Altbau-Gehweg mit Kellerlichtschächten und Fahrradbügeln ist Handarbeit gefragt, auf einem großen Parkplatz eines Gewerbebetriebs zählt Flächenleistung. Bei der Besichtigung legen wir für jede Fläche fest, womit sie bearbeitet wird.
Grundsatz bei allen Methoden: Erst räumen, dann streuen. Streugut auf einer dicken Schneeschicht wirkt kaum und wird beim nächsten Schieben wieder entfernt. Auf festgetretenem Schnee und Eis sorgen abstumpfende Mittel für Halt, bis die Fläche bei Tauwetter vollständig freigeräumt werden kann.
Schneeschieber, Schaufeln und Besen für Eingänge, Treppen, Ecken, schmale Wege und Bereiche rund um Hydranten und Briefkästen.
Für lange Gehwegstrecken, Zufahrten und Parkflächen kommen je nach Objekt motorisierte Räumgeräte oder Schneefräsen infrage.
Handgeführte oder motorisierte Streuer verteilen Splitt und Granulat gleichmäßig und dosiert, statt es händisch in Haufen zu werfen.
Splitt und Granulat in passender Körnung für Gehwege, Treppen und empfindliche Beläge in der Nähe von Grünflächen.
Treppenstufen, Rampen, Gefälle und Übergänge zum Hauseingang werden gesondert kontrolliert und bei Bedarf nachgestreut.
Abstimmung mit der Reinigung im Haus, damit Splitt und Schneematsch nicht in Treppenhäuser und Geschäftsräume getragen werden.
Saisonvertrag: Von der Flächenaufnahme bis zum Saisonende
Winterdienst lässt sich nicht spontan beim ersten Schneefall organisieren, weil dann alle gleichzeitig anfragen. Wir planen deshalb mit Saisonverträgen, deren Laufzeit wir mit Ihnen festlegen; üblich ist der Zeitraum, in dem in Berlin mit Schnee und Frost zu rechnen ist, also etwa von November bis März.
- 1Anfrage mit Adresse und Flächen
Sie nennen uns die Objekte und welche Flächen dazugehören: öffentlicher Gehweg, Hauszugang, Hof, Zufahrt, Parkplatz, Außentreppen.
- 2Kostenfreie Besichtigung
Wir messen Flächen und Räumbreiten auf, prüfen Straßeneinstufung, Eckgrundstück, Hydranten, Haltestellen, Beläge und angrenzende Grünflächen.
- 3Flächenplan und Angebot
Sie erhalten einen Plan mit allen zu bearbeitenden Flächen, dem vorgesehenen Streugut und ein schriftliches Angebot, in der Regel als Saisonpauschale.
- 4Einplanung in die Räumroute
Ihr Objekt erhält seinen festen Platz in einer Route, damit die Fristen am Morgen erreicht werden. Schlüssel für Tore oder Höfe werden mit Protokoll übergeben.
- 5Einsätze und Nachweise
Während der Saison räumen und streuen wir nach Wetterlage. Nach jedem Einsatz entsteht ein Protokoll, das Sie auf Wunsch gesammelt erhalten.
Nach dem Winter: Splitt aufnehmen und Flächen prüfen
Wenn der letzte Frost vorbei ist, liegt auf Gehwegen und in Höfen oft noch eine Menge Splitt. Er verstopft Abläufe, wird in Gebäude getragen und kann auf glatten Belägen selbst zur Rutschgefahr werden. Die Aufnahme des Streuguts und eine Kontrolle der Flächen auf Frostschäden lassen sich als Abschluss der Saison vereinbaren, ebenso wie eine gründliche Reinigung von Tiefgaragen und Parkhäusern, in die über den Winter Salz von der Fahrbahn und Schmutz eingetragen wurden.
Winterdienst als Teil der ganzjährigen Objektbetreuung
Für viele Objekte ist der Winterdienst nur ein Baustein. Wer ohnehin einen Hausmeisterservice beauftragt, profitiert davon, dass dieselbe Organisation das Haus kennt: Zugänge, Schlüssel, Tonnenplätze und Problemstellen wie die schattige Hofeinfahrt sind bereits bekannt. Im Sommer kümmert sich der Hausmeister um Grünpflege und Kontrollgänge, im Winter übernimmt das Räumteam die Flächen.
Auch die Treppenhausreinigung hängt eng mit dem Winter zusammen: Splitt und Schneematsch landen zuerst auf den Stufen im Erdgeschoss. Wer Räumen, Streuen und Reinigung abstimmt, hat weniger Schmutz und weniger Rutschgefahr im Haus. Wie wir als Facility-Service-Provider solche Leistungen bündeln, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen zum Winterdienst in Berlin, zum Schneedienst und zur Schneebeseitigung.
Räumdienst in allen zwölf Berliner Bezirken
Wir räumen und streuen in der ganzen Stadt, von dicht bebauten Innenstadtstraßen mit schmalen Gehwegen bis zu Wohnanlagen und Gewerbegebieten am Stadtrand mit großen Park- und Hofflächen. Die Räumrouten stellen wir so zusammen, dass Objekte in räumlicher Nähe nacheinander bearbeitet werden. Wählen Sie Ihren Bezirk für weitere Informationen oder sehen Sie sich die Übersicht unserer Einsatzgebiete an.
Häufige Fragen zu Räumpflicht und Winterdienst in Berlin
Die meisten Fragen drehen sich um Uhrzeiten, Räumbreiten, Streusalz und Haftung. Hier die Antworten in Kurzform; Ihre konkreten Flächen besprechen wir bei der Besichtigung.
Ab wann muss in Berlin morgens geräumt sein?
Gehwege müssen werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr geräumt und gegen Glätte gesichert sein. Hält der Schneefall nach 20 Uhr an oder beginnt er erst danach, ist bis zu diesen Uhrzeiten am Folgetag zu räumen. Tagsüber gilt: Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen, Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen bekämpfen.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
Mindestens 1 Meter. An Hauptverkehrs- und vielen Geschäftsstraßen sind 1,5 Meter vorgeschrieben, in besonderen Fällen wie am Kurfürstendamm 3 Meter. An Eckgrundstücken ist bis zum Fahrbahnrand zu räumen. Maßgeblich ist die Einstufung der Straße im Straßenreinigungsverzeichnis.
Darf ich in Berlin Streusalz auf dem Gehweg verwenden?
Grundsätzlich nein. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz verbietet Privatpersonen und beauftragten Firmen Auftaumittel auf Gehwegen. Seit einer Gesetzesänderung im Frühjahr 2026 kann die zuständige Senatsverwaltung bei extremen Glättelagen befristete Ausnahmen zulassen. Ohne eine solche Freigabe wird mit abstumpfendem Streugut wie Splitt oder Granulat gearbeitet.
Bin ich von der Haftung befreit, wenn ich einen Winterdienst beauftrage?
Nicht vollständig. Sie dürfen die Räum- und Streupflicht auf eine Firma übertragen, müssen diese aber sorgfältig auswählen und die Ausführung stichprobenartig kontrollieren. Die eigentliche Arbeit und die Verantwortung für die Ausführung liegen dann beim Dienstleister, Ihre Kontrollpflicht bleibt bestehen.
Welche Flächen räumt die BSR und welche der Eigentümer?
Die Berliner Stadtreinigung übernimmt Fahrbahnen, Radwege, Fußgängerüberwege, Haltestellen und bestimmte Plätze. Die Gehwege vor dem Grundstück sowie private Zugänge, Höfe, Zufahrten und Parkplätze liegen in der Verantwortung der Anlieger bzw. Eigentümer.
Wohin mit dem geräumten Schnee?
Schnee darf am Fahrbahnrand auf dem Gehweg gesammelt werden, nicht aber im Rinnstein, auf Gullys, vor Ein- und Ausfahrten, in Haltestellen, auf Radwegen oder auf Behindertenparkplätzen. Hydranten, Briefkästen und Parkautomaten müssen frei bleiben.
Wie oft wird bei anhaltendem Schneefall geräumt?
So oft, wie es nötig ist, damit der Gehweg sicher begehbar bleibt. Bei Dauerschneefall bedeutet das mehrere Durchgänge am Tag. In unserer Einsatzplanung sind Folgeeinsätze deshalb von vornherein vorgesehen.
Welches Streugut verwenden Sie?
Auf Gehwegen setzen wir abstumpfende, salzfreie Mittel wie Splitt oder Granulat ein. Welches Material sich eignet, hängt vom Belag, von angrenzenden Grünflächen und davon ab, ob das Streugut später in Innenräume getragen werden kann.
Dokumentieren Sie die Einsätze?
Ja. Für jeden Einsatz halten wir Datum, Uhrzeit, Wetterlage, bearbeitete Flächen und das verwendete Streugut fest. Diese Nachweise helfen Ihnen, wenn nach einem Sturz die Frage aufkommt, ob die Pflicht erfüllt wurde.
Was kostet ein Winterdienst in Berlin?
Das hängt von Fläche, Räumbreite, Lage, Zugänglichkeit, Zahl der Treppen und Eingänge sowie vom gewünschten Leistungsumfang ab. Üblich ist eine Saisonpauschale. Die Saisonpauschale nennen wir nach einer kostenfreien Begehung der Flächen schriftlich.
Wann sollte ich einen Winterdienst beauftragen?
Am besten im Spätsommer oder frühen Herbst. Dann ist genug Zeit für die Flächenaufnahme, und der Vertrag steht, bevor der erste Frost kommt. Wer erst beim ersten Schneefall sucht, findet oft keinen Anbieter mit freien Kapazitäten mehr.
Übernehmen Sie auch Treppen, Hauseingänge und Höfe?
Ja. Neben dem öffentlichen Gehweg räumen und streuen wir auf Wunsch Hauszugänge, Außentreppen, Rampen, Innenhöfe, Wege zu Mülltonnenplätzen, Zufahrten und Parkflächen. Welche Flächen dazugehören, legen wir im Flächenplan fest.