Wenn das Gesundheitsamt kommt: Begehung der Praxis gut vorbereiten
Bei einer Praxisbegehung prüft das Gesundheitsamt, ob Hygieneplan, Abläufe und Räume zusammenpassen: Wie werden Hände desinfiziert, Flächen gereinigt, Instrumente aufbereitet, Abfälle entsorgt – und ist das alles dokumentiert? Wer vorbereitet ist, braucht keine Nachtschicht vor dem Termin. Dieser Ratgeber zeigt, wie eine Begehung abläuft, welche Unterlagen bereitliegen sollten und worauf Prüfende bei der Reinigung achten.
Wer prüft und warum
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe, Infektionen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft vorzubeugen (§ 23 IfSG). Bestimmte Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt, andere können überwacht werden. Für die Überwachung hat das Gesundheitsamt Betretungs- und Einsichtsrechte. In Berlin ist das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks zuständig.
Begehungen finden aus unterschiedlichen Anlässen statt. Routinemäßige Begehungen erfolgen nach einem Plan des Amtes, häufig mit Schwerpunkten auf Praxen mit invasiven Eingriffen, ambulanten Operationen oder umfangreicher Aufbereitung. Anlassbezogene Begehungen folgen etwa auf Beschwerden, Hinweise oder ein Infektionsgeschehen. Daneben können auch andere Behörden prüfen, zum Beispiel die für Medizinprodukte oder den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden.
Eine Begehung ist keine Prüfung des Aufräumens. Geprüft wird, ob schriftliche Festlegungen existieren, ob sie zum Stand der Wissenschaft passen und ob sie im Alltag tatsächlich so gelebt werden.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Welche Anforderungen für Ihre Praxis gelten, hängt von Fachrichtung, Eingriffen und Landesrecht ab. Verbindliche Auskünfte geben das zuständige Gesundheitsamt und die Hygieneberatung Ihrer Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung.
So läuft eine Begehung typischerweise ab
Jedes Gesundheitsamt hat eigene Abläufe und Checklisten. Der grobe Rahmen ist aber meist ähnlich:
Schreiben oder Anruf mit Termin; oft mit der Bitte, Hygieneplan und weitere Unterlagen bereitzuhalten oder vorab zu senden.
Vorstellung, Überblick über Praxis, Fachrichtung, Eingriffe, Personal und Organisation der Hygiene.
Empfang, Wartebereich, Behandlungsräume, Aufbereitung, Lager, Sanitär, Putzraum, Abfallsammelstellen.
Hygieneplan, Nachweise, Validierungen, Unterweisungen – oft stichprobenartig.
Erste Rückmeldung zu Auffälligkeiten, Hinweise und offene Fragen.
Schriftliches Ergebnis mit Mängeln, Empfehlungen und Fristen; bei Bedarf Nachkontrolle.
Während des Rundgangs werden häufig Fragen an Mitarbeitende gestellt: Wie desinfizieren Sie die Liege nach dem Patienten? Welches Mittel nehmen Sie, und wie lange muss es einwirken? Wo finden Sie den Hygieneplan? Ein Team, das diese Fragen sicher beantwortet, zeigt mehr als jeder Ordner.
Was bei einer Begehung geprüft wird
Die Schwerpunkte hängen von der Praxis ab. Diese Themen stehen auf den meisten Checklisten:
Spender für Händedesinfektionsmittel an den richtigen Stellen, Waschplätze mit Seife und Einmalhandtüchern, kein Schmuck an Händen und Unterarmen, Hautschutz.
Reinigungs- und Desinfektionsplan, geeignete Mittel, korrekte Anwendung, wischdesinfizierbare Oberflächen ohne Risse.
Risikoeinstufung, validierte Verfahren, Sachkunde des Personals, Freigabe und Chargendokumentation, Lagerung von Sterilgut.
Vorbereitung von Injektionen und Infusionen, Umgang mit Mehrdosisbehältnissen, Hautantiseptik.
Sammlung spitzer und scharfer Gegenstände in geeigneten Behältern, Abfalltrennung, Umgang mit Praxiswäsche.
Schutzausrüstung, Impfangebote, Vorgehen nach Nadelstichverletzung, Unterweisungen.
Trennung von reinen und unreinen Bereichen in der Aufbereitung, leicht zu reinigende Oberflächen, Putzraum.
Benannte Verantwortliche, aktueller Plan, nachvollziehbare Dokumentation.
Wie diese Themen in einem Hygieneplan geordnet und Zuständigkeiten verteilt werden, beschreibt der Ratgeber Hygieneplan in der Arztpraxis.
Checkliste: diese Unterlagen sollten griffbereit sein
Am stressfreiesten ist eine Begehung, wenn alle Unterlagen an einem Ort liegen – in einem Ordner oder einem klar benannten digitalen Verzeichnis. Die folgende Liste deckt die üblichen Anforderungen ab:
- Hygieneplan in aktueller, freigegebener Fassung
- Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Mittelliste
- Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen der verwendeten Mittel
- Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
- Hautschutzplan
- Nachweise über Unterweisungen der Beschäftigten
- Nachweise zur Sachkunde des Personals in der Aufbereitung
- Verfahrensanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
- Validierungs- und Wartungsberichte von Thermodesinfektor, Sterilisator und Siegelgerät
- Chargendokumentation und Freigabeprotokolle
- Vertrag und Leistungsverzeichnis des Reinigungsdienstes
- Reinigungsnachweise der letzten Monate
- Entsorgungsnachweise bzw. Vereinbarungen mit dem Entsorger
- Protokolle zu besonderen Ereignissen und ergriffenen Maßnahmen
Legen Sie vorn in den Ordner ein Inhaltsverzeichnis mit Datum der letzten Aktualisierung jedes Dokuments. So sehen Sie selbst auf einen Blick, wo etwas veraltet ist – und die Prüfenden finden schnell, was sie suchen.
Wir arbeiten nach dem Flächenkapitel Ihres Hygieneplans, halten die vereinbarten Mittel und Abläufe ein und liefern die Reinigungsnachweise für Ihren Ordner.
Die Reinigung im Blick der Prüfenden
Bei der Reinigung zeigt sich schnell, ob der Hygieneplan gelebt wird. Prüfende schauen nicht nur auf glänzende Böden, sondern auf Details, die über Wochen entstehen. Diese Punkte fallen bei Begehungen erfahrungsgemäß häufig auf:
- –Staub auf Schrankoberseiten, Lampen, Heizkörpern und Lüftungsgittern
- –Gebrauchslösungen ohne Beschriftung von Mittel, Konzentration und Ansatzdatum
- –Tuchspendereimer ohne Datum oder über die Standzeit hinaus verwendet
- –Putzraum als Abstelllager, Reinigungsutensilien feucht in Eimern
- –Liegenbezüge oder Hocker mit Rissen, die nicht mehr wischdesinfizierbar sind
- –Mittel des Reinigungsdienstes, die nicht in der Mittelliste stehen
- –Wischbezüge, die von Raum zu Raum mitgenommen werden
- ✓Flächen mit längeren Intervallen in einen Jahresplan aufnehmen und abzeichnen
- ✓Jede Lösung beim Ansetzen beschriften, Restlösungen nach Standzeit verwerfen
- ✓Spendereimer mit Ansatzdatum versehen und nach Herstellerangabe aufbereiten
- ✓Putzraum aufgeräumt, Utensilien trocken gelagert, Wäsche getrennt nach rein und unrein
- ✓Beschädigte Polster und Bezüge zeitnah austauschen
- ✓Mittelliste bei Dienstleisterwechsel oder Produktwechsel sofort anpassen
- ✓Wischbezüge raumweise wechseln und aufbereiten
Händedesinfektionsmittelspender
Ein Klassiker bei Begehungen sind Spender. Prüfende achten darauf, dass sie an den Orten hängen, an denen Händedesinfektion tatsächlich nötig ist, dass sie funktionieren und gefüllt sind und dass das Mittel nicht unter unsauberen Bedingungen umgefüllt wurde. Viele Praxen verwenden deshalb Originalgebinde, die als Ganzes gewechselt werden. Wer die Spender kontrolliert und befüllt, sollte im Hygieneplan stehen – ob Praxisteam oder Reinigungsdienst.
Für die Auswahl geeigneter Flächendesinfektionsmittel und ihre korrekte Anwendung hilft der Ratgeber Desinfektionsmittel für Flächen. Wie sich die Qualität einer Reinigung messen und abnehmen lässt, beschreibt der Artikel Qualität in der Gebäudereinigung messen.
Vorbereitung nach Zeitplan
Kommt eine Ankündigung, bleibt meist etwas Zeit. Diese Reihenfolge verhindert, dass in den letzten Tagen nur noch geputzt statt geprüft wird:
- 1Sofort nach der Ankündigung
Termin bestätigen, eine verantwortliche Person für die Begleitung benennen, angeforderte Unterlagen notieren.
- 2Etwa drei bis vier Wochen vorher
Hygieneplan durchsehen: Stimmen Mittel, Räume, Geräte und Namen noch? Lücken in der Dokumentation identifizieren.
- 3Etwa zwei Wochen vorher
Interne Probebegehung mit der Checkliste; Mängel mit Verantwortlichem und Termin erfassen; Reinigungsdienst über den Termin informieren und Flächen mit langen Intervallen einplanen.
- 4In der Woche davor
Unterlagen ordnen, Team kurz zu den wichtigsten Abläufen briefen, Spender und Verbrauchsmaterial kontrollieren.
- 5Am Tag der Begehung
Normalen Praxisbetrieb beibehalten, so weit möglich; Ansprechperson freistellen; Unterlagen bereitlegen.
Wichtig ist dabei die Haltung: Eine Sonderreinigung kurz vor dem Termin kann vorhandene Lücken nicht verdecken, denn Prüfende fragen nach Abläufen und Nachweisen. Eine Grundreinigung ist dennoch sinnvoll, wenn sie ohnehin im Jahresplan vorgesehen ist oder sich Ablagerungen gebildet haben.
Nach der Begehung: Mängel strukturiert abarbeiten
Der schriftliche Bericht des Gesundheitsamts ist eine Arbeitsliste. Hilfreich ist ein einfacher Maßnahmenplan, in dem jede Feststellung mit Maßnahme, verantwortlicher Person, Termin und Erledigungsvermerk steht.
| Feststellung | Mögliche Maßnahme | Zuständig |
|---|---|---|
| Hygieneplan veraltet | Plan überarbeiten, neue Fassung freigeben, Team unterweisen | Praxisleitung, Hygienebeauftragte |
| Mittel nicht gelistet oder ohne passendes Wirkspektrum | Mittel austauschen, Mittelliste und Reinigungsplan anpassen | Praxisleitung, ggf. Reinigungsdienst |
| Unvollständige Reinigungsnachweise | Nachweisformular einführen, Ablage festlegen | Reinigungsdienst, Praxisteam |
| Beschädigte Oberflächen | Bezüge erneuern, Möbel ersetzen | Praxisleitung |
| Unterweisungen nicht dokumentiert | Unterweisung nachholen und mit Unterschrift dokumentieren | Praxisleitung |
Fristen sollten eingehalten und erledigte Punkte dem Gesundheitsamt, falls gefordert, mitgeteilt werden. Hygienethemen, die über die Praxis hinaus jeden Arbeitsplatz betreffen, behandelt der Ratgeber Sauberkeit und Hygiene am Arbeitsplatz.
Häufige Fragen zur Praxisbegehung
Wird eine Praxisbegehung immer angekündigt?
Routinemäßige Begehungen werden häufig vorher angekündigt, oft mit der Bitte, bestimmte Unterlagen bereitzuhalten. Anlassbezogene Begehungen, etwa nach einer Beschwerde oder bei einem Infektionsgeschehen, können auch kurzfristig oder unangekündigt stattfinden. Deshalb lohnt es sich, Unterlagen und Räume dauerhaft in einem vorzeigbaren Zustand zu halten.
Wie lange dauert eine Begehung?
Das hängt von Größe und Fachrichtung der Praxis ab. In einer kleineren Praxis ohne eigene Aufbereitung kritischer Instrumente ist eine Begehung meist kürzer als in einer Praxis mit ambulanten Operationen oder umfangreicher Medizinprodukteaufbereitung. Planen Sie genug Zeit ein, damit eine verantwortliche Person durchgehend begleiten kann.
Muss die Reinigungsfirma bei der Begehung anwesend sein?
In der Regel nicht. Es reicht, wenn Leistungsverzeichnis, Reinigungsnachweise und die Mittel des Dienstleisters mit Sicherheitsdatenblättern vorliegen und jemand aus dem Praxisteam die Abläufe erklären kann. Werden Fragen zur Reinigung gestellt, kann der Dienstleister im Nachgang ergänzende Informationen liefern.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Üblich ist ein schriftlicher Bericht mit den festgestellten Mängeln und Fristen zur Behebung. Geringfügige Punkte lassen sich oft schnell abstellen, bei gravierenden Mängeln kann das Gesundheitsamt Anordnungen treffen und eine Nachkontrolle durchführen. Hilfreich ist ein Maßnahmenplan, der jeden Punkt mit Verantwortlichem und Termin versieht.
Kann man sich vorab beraten lassen?
Ja. Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten Praxen Hygieneberatung, Leitfäden und Checklisten an. Auch viele Gesundheitsämter beantworten Fragen vorab. Eine interne Probebegehung mit einer kritischen Kollegin oder einem Kollegen deckt viele Punkte auf.
Weiterlesen im Ratgeber
Geschrieben von der Redaktion PUTZPROFIS Berlin (RAT Gebäudeservice) auf Grundlage von über 20 Jahren Praxis in der Objektreinigung, auch in Arzt- und Therapiepraxen. Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung.