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Ratgeber

Wenn das Gesundheitsamt kommt: Begehung der Praxis gut vorbereiten

Bei einer Praxisbegehung prüft das Gesundheitsamt, ob Hygieneplan, Abläufe und Räume zusammenpassen: Wie werden Hände desinfiziert, Flächen gereinigt, Instrumente aufbereitet, Abfälle entsorgt – und ist das alles dokumentiert? Wer vorbereitet ist, braucht keine Nachtschicht vor dem Termin. Dieser Ratgeber zeigt, wie eine Begehung abläuft, welche Unterlagen bereitliegen sollten und worauf Prüfende bei der Reinigung achten.

Aktualisiert: Oktober 2026Lesezeit: ca. 9 Min.Von: Redaktion PUTZPROFIS Berlin

Wer prüft und warum

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe, Infektionen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft vorzubeugen (§ 23 IfSG). Bestimmte Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt, andere können überwacht werden. Für die Überwachung hat das Gesundheitsamt Betretungs- und Einsichtsrechte. In Berlin ist das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks zuständig.

Begehungen finden aus unterschiedlichen Anlässen statt. Routinemäßige Begehungen erfolgen nach einem Plan des Amtes, häufig mit Schwerpunkten auf Praxen mit invasiven Eingriffen, ambulanten Operationen oder umfangreicher Aufbereitung. Anlassbezogene Begehungen folgen etwa auf Beschwerden, Hinweise oder ein Infektionsgeschehen. Daneben können auch andere Behörden prüfen, zum Beispiel die für Medizinprodukte oder den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden.

Worum es geht

Eine Begehung ist keine Prüfung des Aufräumens. Geprüft wird, ob schriftliche Festlegungen existieren, ob sie zum Stand der Wissenschaft passen und ob sie im Alltag tatsächlich so gelebt werden.

Keine Rechts- oder Medizinberatung

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Welche Anforderungen für Ihre Praxis gelten, hängt von Fachrichtung, Eingriffen und Landesrecht ab. Verbindliche Auskünfte geben das zuständige Gesundheitsamt und die Hygieneberatung Ihrer Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

So läuft eine Begehung typischerweise ab

Jedes Gesundheitsamt hat eigene Abläufe und Checklisten. Der grobe Rahmen ist aber meist ähnlich:

VorherAnkündigung

Schreiben oder Anruf mit Termin; oft mit der Bitte, Hygieneplan und weitere Unterlagen bereitzuhalten oder vorab zu senden.

BeginnEinführungsgespräch

Vorstellung, Überblick über Praxis, Fachrichtung, Eingriffe, Personal und Organisation der Hygiene.

RundgangBegehung der Räume

Empfang, Wartebereich, Behandlungsräume, Aufbereitung, Lager, Sanitär, Putzraum, Abfallsammelstellen.

UnterlagenEinsicht in Dokumente

Hygieneplan, Nachweise, Validierungen, Unterweisungen – oft stichprobenartig.

EndeAbschlussgespräch

Erste Rückmeldung zu Auffälligkeiten, Hinweise und offene Fragen.

DanachBericht

Schriftliches Ergebnis mit Mängeln, Empfehlungen und Fristen; bei Bedarf Nachkontrolle.

Während des Rundgangs werden häufig Fragen an Mitarbeitende gestellt: Wie desinfizieren Sie die Liege nach dem Patienten? Welches Mittel nehmen Sie, und wie lange muss es einwirken? Wo finden Sie den Hygieneplan? Ein Team, das diese Fragen sicher beantwortet, zeigt mehr als jeder Ordner.

Was bei einer Begehung geprüft wird

Die Schwerpunkte hängen von der Praxis ab. Diese Themen stehen auf den meisten Checklisten:

Händehygiene

Spender für Händedesinfektionsmittel an den richtigen Stellen, Waschplätze mit Seife und Einmalhandtüchern, kein Schmuck an Händen und Unterarmen, Hautschutz.

Flächenhygiene

Reinigungs- und Desinfektionsplan, geeignete Mittel, korrekte Anwendung, wischdesinfizierbare Oberflächen ohne Risse.

Medizinprodukte

Risikoeinstufung, validierte Verfahren, Sachkunde des Personals, Freigabe und Chargendokumentation, Lagerung von Sterilgut.

Behandlungshygiene

Vorbereitung von Injektionen und Infusionen, Umgang mit Mehrdosisbehältnissen, Hautantiseptik.

Abfall und Wäsche

Sammlung spitzer und scharfer Gegenstände in geeigneten Behältern, Abfalltrennung, Umgang mit Praxiswäsche.

Personalschutz

Schutzausrüstung, Impfangebote, Vorgehen nach Nadelstichverletzung, Unterweisungen.

Bauliche Voraussetzungen

Trennung von reinen und unreinen Bereichen in der Aufbereitung, leicht zu reinigende Oberflächen, Putzraum.

Organisation

Benannte Verantwortliche, aktueller Plan, nachvollziehbare Dokumentation.

Wie diese Themen in einem Hygieneplan geordnet und Zuständigkeiten verteilt werden, beschreibt der Ratgeber Hygieneplan in der Arztpraxis.

Checkliste: diese Unterlagen sollten griffbereit sein

Am stressfreiesten ist eine Begehung, wenn alle Unterlagen an einem Ort liegen – in einem Ordner oder einem klar benannten digitalen Verzeichnis. Die folgende Liste deckt die üblichen Anforderungen ab:

  1. Hygieneplan in aktueller, freigegebener Fassung
  2. Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Mittelliste
  3. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen der verwendeten Mittel
  4. Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
  5. Hautschutzplan
  6. Nachweise über Unterweisungen der Beschäftigten
  7. Nachweise zur Sachkunde des Personals in der Aufbereitung
  1. Verfahrensanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
  2. Validierungs- und Wartungsberichte von Thermodesinfektor, Sterilisator und Siegelgerät
  3. Chargendokumentation und Freigabeprotokolle
  4. Vertrag und Leistungsverzeichnis des Reinigungsdienstes
  5. Reinigungsnachweise der letzten Monate
  6. Entsorgungsnachweise bzw. Vereinbarungen mit dem Entsorger
  7. Protokolle zu besonderen Ereignissen und ergriffenen Maßnahmen
Tipp für die Ablage

Legen Sie vorn in den Ordner ein Inhaltsverzeichnis mit Datum der letzten Aktualisierung jedes Dokuments. So sehen Sie selbst auf einen Blick, wo etwas veraltet ist – und die Prüfenden finden schnell, was sie suchen.

Passende LeistungEine Praxisreinigung, die bei der Begehung überzeugt

Wir arbeiten nach dem Flächenkapitel Ihres Hygieneplans, halten die vereinbarten Mittel und Abläufe ein und liefern die Reinigungsnachweise für Ihren Ordner.

Die Reinigung im Blick der Prüfenden

Bei der Reinigung zeigt sich schnell, ob der Hygieneplan gelebt wird. Prüfende schauen nicht nur auf glänzende Böden, sondern auf Details, die über Wochen entstehen. Diese Punkte fallen bei Begehungen erfahrungsgemäß häufig auf:

Häufige Auffälligkeiten
  • –Staub auf Schrankoberseiten, Lampen, Heizkörpern und Lüftungsgittern
  • –Gebrauchslösungen ohne Beschriftung von Mittel, Konzentration und Ansatzdatum
  • –Tuchspendereimer ohne Datum oder über die Standzeit hinaus verwendet
  • –Putzraum als Abstelllager, Reinigungsutensilien feucht in Eimern
  • –Liegenbezüge oder Hocker mit Rissen, die nicht mehr wischdesinfizierbar sind
  • –Mittel des Reinigungsdienstes, die nicht in der Mittelliste stehen
  • –Wischbezüge, die von Raum zu Raum mitgenommen werden
So beugen Sie vor
  • ✓Flächen mit längeren Intervallen in einen Jahresplan aufnehmen und abzeichnen
  • ✓Jede Lösung beim Ansetzen beschriften, Restlösungen nach Standzeit verwerfen
  • ✓Spendereimer mit Ansatzdatum versehen und nach Herstellerangabe aufbereiten
  • ✓Putzraum aufgeräumt, Utensilien trocken gelagert, Wäsche getrennt nach rein und unrein
  • ✓Beschädigte Polster und Bezüge zeitnah austauschen
  • ✓Mittelliste bei Dienstleisterwechsel oder Produktwechsel sofort anpassen
  • ✓Wischbezüge raumweise wechseln und aufbereiten

Händedesinfektionsmittelspender

Ein Klassiker bei Begehungen sind Spender. Prüfende achten darauf, dass sie an den Orten hängen, an denen Händedesinfektion tatsächlich nötig ist, dass sie funktionieren und gefüllt sind und dass das Mittel nicht unter unsauberen Bedingungen umgefüllt wurde. Viele Praxen verwenden deshalb Originalgebinde, die als Ganzes gewechselt werden. Wer die Spender kontrolliert und befüllt, sollte im Hygieneplan stehen – ob Praxisteam oder Reinigungsdienst.

Für die Auswahl geeigneter Flächendesinfektionsmittel und ihre korrekte Anwendung hilft der Ratgeber Desinfektionsmittel für Flächen. Wie sich die Qualität einer Reinigung messen und abnehmen lässt, beschreibt der Artikel Qualität in der Gebäudereinigung messen.

Vorbereitung nach Zeitplan

Kommt eine Ankündigung, bleibt meist etwas Zeit. Diese Reihenfolge verhindert, dass in den letzten Tagen nur noch geputzt statt geprüft wird:

  1. 1
    Sofort nach der Ankündigung

    Termin bestätigen, eine verantwortliche Person für die Begleitung benennen, angeforderte Unterlagen notieren.

  2. 2
    Etwa drei bis vier Wochen vorher

    Hygieneplan durchsehen: Stimmen Mittel, Räume, Geräte und Namen noch? Lücken in der Dokumentation identifizieren.

  3. 3
    Etwa zwei Wochen vorher

    Interne Probebegehung mit der Checkliste; Mängel mit Verantwortlichem und Termin erfassen; Reinigungsdienst über den Termin informieren und Flächen mit langen Intervallen einplanen.

  4. 4
    In der Woche davor

    Unterlagen ordnen, Team kurz zu den wichtigsten Abläufen briefen, Spender und Verbrauchsmaterial kontrollieren.

  5. 5
    Am Tag der Begehung

    Normalen Praxisbetrieb beibehalten, so weit möglich; Ansprechperson freistellen; Unterlagen bereitlegen.

Wichtig ist dabei die Haltung: Eine Sonderreinigung kurz vor dem Termin kann vorhandene Lücken nicht verdecken, denn Prüfende fragen nach Abläufen und Nachweisen. Eine Grundreinigung ist dennoch sinnvoll, wenn sie ohnehin im Jahresplan vorgesehen ist oder sich Ablagerungen gebildet haben.

Nach der Begehung: Mängel strukturiert abarbeiten

Der schriftliche Bericht des Gesundheitsamts ist eine Arbeitsliste. Hilfreich ist ein einfacher Maßnahmenplan, in dem jede Feststellung mit Maßnahme, verantwortlicher Person, Termin und Erledigungsvermerk steht.

Beispielhafte Einträge – die tatsächlichen Maßnahmen richten sich nach dem Bericht.
FeststellungMögliche MaßnahmeZuständig
Hygieneplan veraltetPlan überarbeiten, neue Fassung freigeben, Team unterweisenPraxisleitung, Hygienebeauftragte
Mittel nicht gelistet oder ohne passendes WirkspektrumMittel austauschen, Mittelliste und Reinigungsplan anpassenPraxisleitung, ggf. Reinigungsdienst
Unvollständige ReinigungsnachweiseNachweisformular einführen, Ablage festlegenReinigungsdienst, Praxisteam
Beschädigte OberflächenBezüge erneuern, Möbel ersetzenPraxisleitung
Unterweisungen nicht dokumentiertUnterweisung nachholen und mit Unterschrift dokumentierenPraxisleitung

Fristen sollten eingehalten und erledigte Punkte dem Gesundheitsamt, falls gefordert, mitgeteilt werden. Hygienethemen, die über die Praxis hinaus jeden Arbeitsplatz betreffen, behandelt der Ratgeber Sauberkeit und Hygiene am Arbeitsplatz.

Häufige Fragen zur Praxisbegehung

Wird eine Praxisbegehung immer angekündigt?

Routinemäßige Begehungen werden häufig vorher angekündigt, oft mit der Bitte, bestimmte Unterlagen bereitzuhalten. Anlassbezogene Begehungen, etwa nach einer Beschwerde oder bei einem Infektionsgeschehen, können auch kurzfristig oder unangekündigt stattfinden. Deshalb lohnt es sich, Unterlagen und Räume dauerhaft in einem vorzeigbaren Zustand zu halten.

Wie lange dauert eine Begehung?

Das hängt von Größe und Fachrichtung der Praxis ab. In einer kleineren Praxis ohne eigene Aufbereitung kritischer Instrumente ist eine Begehung meist kürzer als in einer Praxis mit ambulanten Operationen oder umfangreicher Medizinprodukteaufbereitung. Planen Sie genug Zeit ein, damit eine verantwortliche Person durchgehend begleiten kann.

Muss die Reinigungsfirma bei der Begehung anwesend sein?

In der Regel nicht. Es reicht, wenn Leistungsverzeichnis, Reinigungsnachweise und die Mittel des Dienstleisters mit Sicherheitsdatenblättern vorliegen und jemand aus dem Praxisteam die Abläufe erklären kann. Werden Fragen zur Reinigung gestellt, kann der Dienstleister im Nachgang ergänzende Informationen liefern.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Üblich ist ein schriftlicher Bericht mit den festgestellten Mängeln und Fristen zur Behebung. Geringfügige Punkte lassen sich oft schnell abstellen, bei gravierenden Mängeln kann das Gesundheitsamt Anordnungen treffen und eine Nachkontrolle durchführen. Hilfreich ist ein Maßnahmenplan, der jeden Punkt mit Verantwortlichem und Termin versieht.

Kann man sich vorab beraten lassen?

Ja. Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten Praxen Hygieneberatung, Leitfäden und Checklisten an. Auch viele Gesundheitsämter beantworten Fragen vorab. Eine interne Probebegehung mit einer kritischen Kollegin oder einem Kollegen deckt viele Punkte auf.

Weiterlesen im Ratgeber

Über diesen Ratgeber

Geschrieben von der Redaktion PUTZPROFIS Berlin (RAT Gebäudeservice) auf Grundlage von über 20 Jahren Praxis in der Objektreinigung, auch in Arzt- und Therapiepraxen. Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung.

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