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Ratgeber

Hygieneplan in der Arztpraxis: Aufbau, Zuständigkeiten und Nachweise

Der Hygieneplan einer Arztpraxis legt schriftlich fest, wie Patienten und Personal vor Infektionen geschützt werden – von der Händehygiene über die Flächenreinigung bis zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Damit er funktioniert, muss er zwei Welten sauber trennen: die Reinigung und Desinfektion von Flächen, die auch ein Dienstleister übernehmen kann, und die Aufbereitung von Instrumenten, die immer in der Verantwortung der Praxis bleibt. Dieser Ratgeber zeigt Aufbau, Rollen und die Dokumentation, die dazugehört.

Aktualisiert: Oktober 2026Lesezeit: ca. 10 Min.Von: Redaktion PUTZPROFIS Berlin

Die Rechtsgrundlagen im Überblick

Für Hygiene in Arztpraxen gibt es kein einzelnes Gesetz, sondern mehrere Regelwerke, die ineinandergreifen. Wer sie kennt, versteht, warum der Hygieneplan so viele Kapitel hat.

Vereinfachte Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
RegelwerkWorum es gehtBedeutung für den Hygieneplan
Infektionsschutzgesetz, § 23Leitungen von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe müssen die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten.Werden die Empfehlungen der KRINKO beim Robert Koch-Institut beachtet, wird vermutet, dass der Stand der Wissenschaft eingehalten ist. Die Empfehlungen sind deshalb die fachliche Grundlage vieler Kapitel.
LandesverordnungenDas IfSG erlaubt den Ländern, für Arzt- und Zahnarztpraxen mit invasiven Eingriffen eigene Pflichten zu Hygieneplänen festzulegen.Ob und welche Landesregeln für Ihre Praxis gelten, hängt von Fachrichtung und Eingriffen ab – das sollten Sie prüfen.
Biostoffverordnung und TRBA 250Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen.Verlangt Gefährdungsbeurteilung, schriftliche Festlegungen zu Reinigung, Desinfektion und Entsorgung sowie die Unterweisung der Beschäftigten.
Medizinprodukte-BetreiberverordnungBetrieb und Aufbereitung von Medizinprodukten.Die Aufbereitung erfolgt mit geeigneten validierten Verfahren durch sachkundiges Personal; die gemeinsame Empfehlung von KRINKO und BfArM konkretisiert die Anforderungen.
GefahrstoffverordnungUmgang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln als Gefahrstoffe.Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Schutzmaßnahmen.
Keine Rechts- oder Medizinberatung

Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Praxis wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt, die Hygieneberatung Ihrer Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder eine Fachkraft für Hygiene.

Gliederung eines Praxis-Hygieneplans

Bewährt hat sich ein Aufbau in Kapiteln, die jeweils einem Thema folgen und in sich vollständig sind. Eine typische Gliederung sieht so aus:

  1. Geltungsbereich und Verantwortlichkeiten: Praxis, Räume, Fassung, Freigabe
  2. Händehygiene: Händedesinfektion, Händewaschen, Handschuhe, Hautschutz
  3. Personalhygiene: Arbeitskleidung, Schutzkleidung, Schmuckverbot an Händen und Unterarmen
  4. Flächenreinigung und -desinfektion: Reinigungs- und Desinfektionsplan, Mittelliste
  5. Aufbereitung von Medizinprodukten: Risikoeinstufung, Verfahren, Freigabe
  1. Hygiene bei Behandlungen: Injektionen, Punktionen, Verbandwechsel, kleine Eingriffe
  2. Umgang mit besonderen Erregern: etwa multiresistente Erreger, Vorgehen bei Infektionsverdacht
  3. Wäsche und Abfall: Sammlung, Lagerung, Entsorgung nach Abfallart
  4. Arbeitsschutz: Impfangebote, Vorgehen nach Nadelstichverletzung, Unterweisung
  5. Anhänge: Mittelliste, Pläne je Raum, Formulare zur Dokumentation

Je nach Fachrichtung kommen Kapitel hinzu – etwa zu Endoskopie, ambulanten Operationen, Dialyse oder zur Wasserführung von Behandlungseinheiten in der Zahnarztpraxis.

Zwei Welten: Flächen und Medizinprodukte sauber trennen

Die häufigste Unschärfe in Praxis-Hygieneplänen ist die Vermischung von Flächenhygiene und Medizinprodukteaufbereitung. Beides hat mit Reinigung und Desinfektion zu tun, folgt aber völlig unterschiedlichen Regeln.

Flächenreinigung und -desinfektion
  • •Fußböden, Arbeitsflächen, Liegen, Türklinken, Sanitärbereiche
  • •Grundlage: KRINKO-Empfehlung zur Reinigung und Desinfektion von Flächen und der Hygieneplan
  • •Mittel: Biozidprodukte, üblicherweise VAH-gelistet
  • •Kann an einen qualifizierten Reinigungsdienstleister übertragen werden
  • •Dokumentation: Reinigungsnachweise, Mittelliste
Aufbereitung von Medizinprodukten
  • ✓Instrumente, Hand- und Winkelstücke, Sonden, Endoskope, wiederverwendbare Geräteteile
  • ✓Grundlage: Medizinprodukte-Betreiberverordnung und KRINKO/BfArM-Empfehlung
  • ✓Mittel und Geräte: Medizinprodukte, validierte Verfahren
  • ✓Bleibt Aufgabe der Praxis und ihres sachkundigen Personals
  • ✓Dokumentation: Chargen, Freigaben, Validierungs- und Wartungsberichte

Die Risikoeinstufung von Medizinprodukten

Für die Aufbereitung werden Medizinprodukte nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung danach eingestuft, mit welchem Gewebe sie in Kontakt kommen. Diese Einstufung bestimmt das Verfahren und gehört in den Hygieneplan:

Semikritische und kritische Produkte werden zusätzlich nach Anforderungen an die Aufbereitung unterteilt (A, B, bei kritischen auch C).
EinstufungKontaktBeispiele
Unkritischnur mit intakter HautBlutdruckmanschette, Stethoskop, EKG-Elektroden
Semikritischmit Schleimhaut oder krankhaft veränderter HautSpekula, Vaginalsonden, bestimmte zahnärztliche Instrumente
Kritischdurchdringen Haut oder Schleimhaut, Kontakt mit Blut, Gewebe oder Wundenchirurgische Instrumente, Wundhaken, Biopsiezangen

Für die Reinigung der Räume bedeutet das eine klare Linie: Im Aufbereitungsraum werden Böden und freigegebene Flächen gereinigt, Instrumente, Container, Thermodesinfektor und Sterilisator bleiben unberührt. Wie diese Grenze im Reinigungsalltag aussieht, beschreibt unsere Seite zur Praxisreinigung.

Passende LeistungPraxisreinigung nach Ihrem Hygieneplan

Wir setzen das Flächenkapitel Ihres Hygieneplans um – mit Arbeitsanweisungen je Raum, eingewiesenem Team und klarer Abgrenzung zur Medizinprodukteaufbereitung.

Wer wofür zuständig ist

Ein Hygieneplan ohne Namen bleibt Theorie. Jede Rolle sollte mit konkreter Person und Vertretung benannt sein. In Praxen unterschiedlicher Größe sind die Rollen unterschiedlich verteilt – in einer Einzelpraxis vereint die Inhaberin oft mehrere Funktionen.

RolleTypische Aufgaben
Praxisinhaber/inGesamtverantwortung, Freigabe des Plans, Bereitstellung von Mitteln, Personal und Zeit, Auswahl von Dienstleistern
Hygienebeauftragte/r Ärztin oder Arztfachliche Bewertung, Fortschreibung des Plans, Ansprechpartner für Gesundheitsamt und Beratung – je nach Praxisart und Landesrecht vorgesehen oder empfehlenswert
Hygienebeauftragte/r MFA oder ZFAUmsetzung im Alltag, Einweisung neuer Kolleginnen, Kontrolle von Spendern, Mitteln und Dokumentation
Sachkundiges Personal AufbereitungAufbereitung von Medizinprodukten nach Verfahrensanweisung, Freigabe, Chargendokumentation
Betriebsarzt und Fachkraft für ArbeitssicherheitGefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Impfangebote, Hautschutz
Externer ReinigungsdienstFlächenreinigung nach Leistungsverzeichnis, Einhaltung von Mittel, Konzentration und Reihenfolge, Reinigungsnachweise

Für die Hygienebeauftragten in Arzt- und Zahnarztpraxen gibt es Fortbildungen, die unter anderem von Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen angeboten werden. Welche Qualifikation für Ihre Praxis vorgesehen ist, hängt von Fachrichtung und Landesrecht ab.

Das Flächenkapitel so schreiben, dass es umsetzbar ist

Im Flächenkapitel entscheidet sich, ob ein externer Reinigungsdienst oder eine neue Mitarbeiterin am ersten Tag richtig arbeiten kann. Jede Zeile sollte acht Angaben enthalten:

Bereich

Raum oder Raumgruppe, z. B. Behandlungsraum 1–3

Objekt

konkrete Fläche, z. B. Untersuchungsliege, Arbeitsfläche, Fußboden

Verfahren

Reinigung, desinfizierende Reinigung oder gezielte Desinfektion

Mittel

Produktname, nicht nur Wirkstoffgruppe

Konzentration und Einwirkzeit

passend zum benötigten Wirkspektrum

Methode

z. B. Wischdesinfektion mit getränktem Tuch, Mopp je Raum

Häufigkeit

nach jedem Patienten, täglich, wöchentlich

Verantwortlich

Praxisteam oder Reinigungsdienst

Ein Beispiel für eine vollständige Zeile

Musterzeile

Behandlungsraum 1–3 · Untersuchungsliege · desinfizierende Reinigung · Präparat laut Mittelliste in der dort genannten Konzentration · Wischdesinfektion mit getränktem Einmaltuch · nach jedem Patienten durch das Praxisteam, am Ende des Praxistages zusätzlich durch den Reinigungsdienst

Welche Flächen desinfizierend und welche nur gereinigt werden, leitet sich aus der KRINKO-Empfehlung zu Flächen ab: Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt und patientennahe Flächen in Behandlungsbereichen werden anders behandelt als Fußböden im Wartebereich oder Büroflächen. Bei der Wahl des Mittels hilft der Ratgeber Desinfektionsmittel für Flächen. Für Sanitärräume mit hoher Frequenz lohnt ein Blick auf die eigene Leistung Sanitärreinigung.

Dokumentation und Nachweise

Was nicht dokumentiert ist, lässt sich gegenüber Behörden und im Haftungsfall nur schwer belegen. Diese Unterlagen sollten geordnet und schnell auffindbar sein – ob in Papierform oder digital:

Grundlagen

  • aktueller Hygieneplan mit Datum und Freigabe, ältere Fassungen archiviert
  • Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
  • Mittelliste mit Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen
  • Hautschutzplan
  • Vertrag und Leistungsverzeichnis des Reinigungsdienstes

Laufende Nachweise

  • Unterweisungen der Beschäftigten mit Datum und Unterschrift
  • Reinigungs- und Desinfektionsnachweise
  • Chargen- und Freigabedokumentation der Aufbereitung
  • Validierungs- und Wartungsberichte für Thermodesinfektor und Sterilisator
  • Protokolle besonderer Ereignisse, z. B. Nadelstichverletzung oder Kontamination

Wie eine Begehung durch das Gesundheitsamt abläuft und welche dieser Unterlagen dort typischerweise eingesehen werden, beschreibt der Ratgeber Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt vorbereiten.

Den Plan aktuell halten: typische Lücken

Viele Hygienepläne sind bei der Erstellung gut und veralten dann still. Diese Schwachstellen begegnen in der Praxis besonders häufig:

Typische Lücke
  • –Im Plan steht ein Desinfektionsmittel, das längst nicht mehr gekauft wird
  • –Ein neuer Behandlungsraum oder ein neues Gerät fehlt
  • –Der Reinigungsdienst wurde gewechselt, das Flächenkapitel nicht angepasst
  • –Zuständigkeiten sind mit Namen ehemaliger Mitarbeitender belegt
  • –Formulierungen wie „regelmäßig“ oder „nach Bedarf“ ohne Frequenz
Abhilfe
  • ✓Mittelliste bei jedem Produktwechsel sofort aktualisieren
  • ✓Plan bei baulichen oder technischen Änderungen anpassen
  • ✓Neues Leistungsverzeichnis mit dem Flächenkapitel abgleichen
  • ✓Rollen mit Funktion und Vertretung benennen, jährlich prüfen
  • ✓Jede Festlegung mit konkreter Häufigkeit versehen

Eine feste jährliche Durchsicht, etwa im Zusammenhang mit der Unterweisung, hält den Plan lebendig. Die Hygieneanforderungen am Arbeitsplatz allgemein – auch in Verwaltungsbereichen einer Praxis – beschreibt der Ratgeber Sauberkeit und Hygiene am Arbeitsplatz.

Häufige Fragen zum Praxis-Hygieneplan

Braucht jede Arztpraxis einen schriftlichen Hygieneplan?

Praktisch ja. Ob die Pflicht aus dem Infektionsschutzgesetz und einer Landesverordnung folgt, hängt von Art der Praxis und den durchgeführten Eingriffen ab. Unabhängig davon verlangt der Arbeitsschutz für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen schriftlich festgelegte Maßnahmen zu Reinigung, Desinfektion und Entsorgung. In der Praxis führt deshalb kaum ein Weg an einem Hygieneplan vorbei.

Wer muss den Hygieneplan unterschreiben?

Das Gesetz schreibt keine Unterschrift vor. Üblich und sinnvoll ist, dass die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber den Plan freigibt und mit Datum versieht. Damit ist klar, welche Fassung gilt und wer die Verantwortung trägt.

Wie unterscheiden sich Hygieneplan und Hautschutzplan?

Der Hygieneplan regelt den Schutz vor Infektionen für Patienten und Personal. Der Hautschutzplan ist ein Teil des Arbeitsschutzes und legt fest, wie Beschäftigte ihre Haut bei Feuchtarbeit und häufiger Händedesinfektion schützen, reinigen und pflegen. Viele Praxen führen den Hautschutzplan als Anhang des Hygieneplans.

Dürfen wir einen Musterhygieneplan einfach übernehmen?

Als Ausgangspunkt ja, unverändert nein. Muster enthalten Bereiche, die es in Ihrer Praxis nicht gibt, und lassen andere aus. Ein Plan, der nicht zu Räumen, Geräten und Abläufen passt, wird nicht befolgt und fällt bei einer Begehung auf. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten Leitfäden und Hygieneberatung für Praxen an.

Gehört die Reinigungsfirma in den Hygieneplan?

Ja, mit ihren Aufgaben. Der Plan sollte festhalten, welche Flächen der externe Dienstleister reinigt oder desinfizierend reinigt, mit welchem Mittel und in welchem Turnus, und wo die Nachweise abgelegt werden. So passen Plan, Vertrag und Leistungsverzeichnis zusammen.

Weiterlesen im Ratgeber

Über diesen Ratgeber

Geschrieben von der Redaktion PUTZPROFIS Berlin (RAT Gebäudeservice) auf Grundlage von über 20 Jahren Praxis in der Objektreinigung, auch in Arzt- und Therapiepraxen. Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung.

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