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Ratgeber

Endreinigung vor der Wohnungsübergabe: besenrein oder sauber?

Unter „besenrein“ versteht der Bundesgerichtshof sinngemäß: Grober Schmutz ist entfernt, die Böden sind gefegt – eine Feuchtreinigung von Sanitärbereich, Küche oder Fenstern verlangt der Begriff für sich genommen nicht. Verlangt der Mietvertrag mehr, etwa eine „gereinigte“ Rückgabe, steigt der Aufwand deutlich. Dieser Ratgeber erklärt die gängigen Begriffe, liefert eine Checkliste Raum für Raum, nennt die häufigsten Streitpunkte und zeigt, wie Sie die Übergabe gut dokumentieren. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Aktualisiert: Oktober 2026Lesezeit: ca. 10 Min.Von: Redaktion PUTZPROFIS Berlin

Was der Mietvertrag verlangen kann

Wie gründlich eine Wohnung bei Auszug gereinigt werden muss, ergibt sich in erster Linie aus dem Mietvertrag und gegebenenfalls aus einer Übergabevereinbarung. In der Praxis begegnen uns vor allem diese Formulierungen:

Vereinfachte Übersicht ohne Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit.
FormulierungÜbliches VerständnisPraktische Folge
„besenrein“Grobe Verschmutzungen beseitigt, Böden gefegt, Räume geräumt – so hat es der Bundesgerichtshof umrissenKehren oder Saugen, Müll und Gegenstände entfernen, grobe Flecken beseitigen
„gereinigt“, „in sauberem Zustand“Eine über besenrein hinausgehende ReinigungIn der Regel feuchte Reinigung von Böden, Bad, Küche, oft auch Fenstern
Keine RegelungRückgabe in einem Zustand, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprichtMindestens geräumt und von grobem Schmutz befreit
Klausel zur Reinigung durch eine FachfirmaOb eine solche Vorgabe wirksam ist, ist eine RechtsfrageVor dem Auszug prüfen lassen, etwa beim Mieterverein
Individuelle Vereinbarung im ÜbergabeprotokollKonkrete Absprache zwischen den ParteienGenau das umsetzen, was vereinbart wurde, und dokumentieren
Keine Rechtsberatung

Dieser Ratgeber beschreibt, was Reinigung praktisch bedeutet, und gibt keine Auskunft darüber, was Sie im Einzelfall rechtlich schulden. Bei Unklarheiten zu Ihrem Mietvertrag, zu Kautionseinbehalten oder Nachforderungen wenden Sie sich an einen Mieterverein, einen Eigentümerverband oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt.

Auch wenn der Vertrag nur „besenrein“ verlangt, kann eine gründlichere Reinigung sinnvoll sein: Sie vermeidet Diskussionen bei der Abnahme, und Vermieter haben es mit der Neuvermietung leichter. Umgekehrt nutzen viele Vermieterinnen und Vermieter die Zeit zwischen zwei Mietverhältnissen für eine eigene Intensivreinigung. Wie sich eine solche Grundreinigung von der laufenden Pflege unterscheidet, erklärt der Ratgeber Grundreinigung oder Unterhaltsreinigung.

Reinigung, Renovierung, Abnutzung: drei verschiedene Dinge

Viele Konflikte bei der Wohnungsübergabe entstehen, weil drei Themen vermischt werden. Für die Reinigung ist nur eines davon relevant:

Verschmutzung

Staub, Kalk, Fett, Flecken, Müll, Spinnweben. Das ist Gegenstand der Endreinigung und lässt sich mit Reinigungsmitteln und Arbeitszeit beseitigen.

Schönheitsreparaturen

Streichen von Wänden und Decken, Lackieren von Heizkörpern und Türen, Schließen von Dübellöchern. Ob und in welchem Umfang sie geschuldet sind, regelt der Mietvertrag – sie sind keine Reinigungsleistung.

Abnutzung und Schäden

Laufspuren im Parkett, verblasste Farben, Kratzer, abgeplatzte Emaille. Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten; echte Schäden sind eine eigene Frage.

Für die Endreinigung heißt das: Ein Kalkrand im Waschbecken ist ein Reinigungsthema, ein Riss im Waschbecken nicht. Ein Rotweinfleck im Teppich kann sich unter Umständen entfernen lassen, eine ausgeblichene Stelle nicht. Wer diese Unterscheidung beim Auszug im Blick hat, investiert seine Zeit dort, wo Reinigung tatsächlich etwas bewirkt. Welche Teppichflecken sich noch lösen lassen und welche als Faserschaden gelten, steht im Ratgeber Flecken aus Teppich entfernen.

Checkliste für die Endreinigung Raum für Raum

Die folgende Checkliste entspricht einer gründlichen Reinigung, wie sie für eine „gereinigte“ Übergabe üblich ist. Bei „besenrein“ genügt ein Teil davon – welche Punkte für Sie gelten, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Küche

  • Schränke innen und außen auswischen, Schubladen leeren und reinigen, Oberseiten der Hängeschränke entfetten
  • Backofen mit Blechen und Rosten, Kochfeld, Dunstabzugshaube mit Fettfilter
  • Kühlschrank abtauen, auswischen, Tür offen lassen, falls er ausgeschaltet bleibt
  • Spüle und Armatur entkalken, Abfluss frei, Fliesenspiegel und Fugen entfetten

Bad und WC

  • Dusche, Wanne, Waschbecken und WC entkalken und reinigen, auch unter dem Spülrand
  • Armaturen, Duschkopf und Duschwand von Kalk befreien
  • Fliesen und Fugen reinigen; Silikonfugen auf Verfärbungen prüfen
  • Spiegel, Spiegelschrank innen und außen, Lüftungsgitter, Abflüsse

Wohn- und Schlafräume

  • Böden je nach Belag saugen und feucht wischen, Sockelleisten abwischen
  • Türen, Zargen, Klinken, Lichtschalter und Steckdosenabdeckungen
  • Heizkörper einschließlich Zwischenräumen, Fensterbänke innen und außen
  • Einbauschränke innen, Spinnweben an Decken und in Ecken

Fenster, Balkon und Nebenräume

  • Fensterscheiben innen und außen, Rahmen, Falze und Dichtungen; Rollläden oder Jalousien
  • Balkon oder Terrasse fegen, Abläufe frei machen, Balkonbrüstung abwischen
  • Keller- und Dachbodenabteil vollständig räumen und fegen
  • Briefkasten leeren, Namensschilder nach Absprache entfernen

Kalk ist in Berliner Bädern und Küchen der häufigste Streitpunkt, weil das Wasser hier vergleichsweise hart ist. Tipps zu Mitteln und Materialien gibt der Ratgeber Kalk im Bad entfernen und vorbeugen. Wer viele oder schwer erreichbare Fenster hat, kann diesen Teil gezielt an eine Fensterreinigung vergeben.

Passende LeistungEndreinigung mit Leistungsliste beauftragen

Wir reinigen leer stehende Wohnungen und Büros nach einer Liste, die genau auf den Übergabetermin zugeschnitten ist, und planen den Einsatz so, dass zwischen Reinigung und Schlüsselübergabe möglichst wenig Zeit liegt.

Die häufigsten Streitpunkte bei der Übergabe

Bestimmte Stellen werden bei Abnahmen immer wieder bemängelt. Oft sind es Bereiche, die beim täglichen Putzen nicht auffallen, bei einer leeren Wohnung im hellen Tageslicht aber sofort ins Auge springen:

Praxiserfahrung aus Übergabereinigungen; keine rechtliche Bewertung.
StreitpunktWarum er auffälltPraxistipp
Kalk an Armaturen und DuschwandWird bei Tageslicht in der leeren Wohnung sehr sichtbarEinwirkzeit nutzen statt schrubben; bei Naturstein keine Säure
Backofen und DunstabzugEingebrannte Fettreste, GeruchAm Vortag einweichen; Fettfilter in heißer Spülmittellösung
Fensterrahmen und FalzeSchmutz in Rinnen und an DichtungenMit Pinsel und feuchtem Tuch, Entwässerungsöffnungen frei machen
Verfärbte SilikonfugenDunkle Punkte gelten als Verschmutzung oder SchimmelOberflächlich reinigen; tief durchwachsene Fugen sind ein Erneuerungsthema
Flecken im TeppichbodenUnterscheidung Fleck oder AbnutzungFachgerecht behandeln, Faserschäden nicht weiter bearbeiten
Nikotin- und Fettfilm an WändenGelbliche Schicht, GeruchAbwaschen bringt oft wenig; das ist eher eine Renovierungsfrage
Heizkörper-ZwischenräumeStaub und Flusen sichtbar bei leerem RaumHeizkörperbürste und Sauger, dann feucht wischen
KellerabteilWird oft vergessenRäumen, fegen, Spinnweben entfernen

Schimmel ist ein Sonderfall: Kleine Flecken auf Silikon lassen sich oft entfernen, größere Befälle haben meist eine Ursache in Feuchtigkeit oder Bausubstanz und sind keine Frage der Endreinigung. Was man selbst tun kann und wann Fachleute nötig sind, beschreibt der Ratgeber Schimmel selbst entfernen.

Zeitplan bis zur Schlüsselübergabe

Die meisten Probleme bei der Endreinigung entstehen durch Zeitnot. Wer rückwärts vom Übergabetermin plant, kann Reinigung, Auszug und Abnahme sauber trennen:

4 Wochen vorherVertrag lesen

Reinigungs- und Renovierungsklauseln prüfen, offene Fragen mit Vermieter oder Mieterverein klären, Übergabetermin festlegen.

3 Wochen vorherVorbesichtigung

Wenn möglich mit dem Vermieter durch die Wohnung gehen und klären, was erwartet wird. Ergebnisse notieren.

2 Wochen vorherReinigung organisieren

Entscheiden, ob selbst oder mit Fachfirma gereinigt wird; Leistungsliste und Termin festlegen.

AuszugstagRäumen

Möbel und Gegenstände vollständig entfernen, Keller und Dachboden einschließen.

Nach dem AuszugEndreinigung

In der leeren Wohnung von oben nach unten und von innen zur Tür reinigen; Böden zuletzt.

ÜbergabetagAbnahme

Gemeinsam durch alle Räume gehen, Protokoll erstellen, Zählerstände notieren, Schlüssel übergeben.

Liegen zwischen Auszug und Übergabe Renovierungsarbeiten mit Schleifstaub und Farbe, gehört die Reinigung ans Ende dieser Arbeiten. Eine solche Reinigung nach Handwerkerarbeiten folgt anderen Regeln – sie wird als Baureinigung geplant.

Übergabe dokumentieren

Eine saubere Dokumentation schützt beide Seiten, weil sich später nachvollziehen lässt, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Bewährt haben sich diese Punkte:

  1. Fotos nach der Reinigung: jeden Raum aus mehreren Blickwinkeln, dazu Detailaufnahmen von Küche, Bad, Fenstern und Böden, mit Datum.
  2. Übergabeprotokoll: Raum für Raum festhalten, was in Ordnung ist und was bemängelt wird – möglichst konkret statt pauschal („Kalkrand am Waschbecken“ statt „Bad unsauber“).
  3. Mängel nicht vorschnell anerkennen: Unterschreiben Sie nur, was Sie geprüft haben; abweichende Einschätzungen im Protokoll vermerken lassen.
  4. Zählerstände und Schlüssel: Strom, Wasser, Heizung sowie Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel notieren.
  5. Belege aufheben: Rechnung und Leistungsliste einer beauftragten Reinigungsfirma zeigen, was gemacht wurde.

Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, sollte die Rechnung auch aus steuerlichen Gründen aufbewahren. Arbeitskosten für Reinigungsleistungen im eigenen Haushalt können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung; Hintergründe erläutert der Ratgeber Reinigungskosten steuerlich absetzen. Eine Steuerberatung leisten wir nicht.

Häufige Fragen zur Endreinigung bei Auszug

Muss ich bei „besenrein“ auch die Fenster putzen?

Nach dem üblichen Verständnis von besenrein geht es um die Beseitigung grober Verschmutzungen und das Ausfegen der Räume; Fensterputzen gehört nicht zwingend dazu. Verlangt der Mietvertrag eine weitergehende Reinigung, kann das anders sein. Im Einzelfall entscheidet der Vertrag – im Zweifel helfen Mieterverein oder Anwalt weiter.

Wann sollte die Endreinigung stattfinden?

Möglichst nach dem vollständigen Auszug und kurz vor der Übergabe, idealerweise am Tag davor oder am selben Morgen. In leeren Räumen kommt man an alle Flächen, und bis zur Abnahme entsteht kein neuer Schmutz durch Möbelträger oder Handwerker.

Was ist, wenn nach meinem Auszug noch Handwerker in der Wohnung waren?

Dann sollte der Zustand nach der eigenen Reinigung mit datierten Fotos dokumentiert sein. Verschmutzungen, die durch spätere Arbeiten entstehen, lassen sich so besser abgrenzen. Am sichersten ist es, die Übergabe direkt im Anschluss an die Reinigung und vor weiteren Arbeiten zu vereinbaren.

Wer zahlt die Endreinigung, wenn der Vermieter nachreinigen lässt?

Ob und in welcher Höhe ein Vermieter Reinigungskosten verlangen kann, hängt vom Mietvertrag, vom tatsächlichen Zustand und von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Das ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beantworten können. Eine sorgfältige Dokumentation des Zustands bei der Übergabe ist in jedem Fall hilfreich.

Lohnt sich eine Reinigungsfirma für die Endreinigung?

Das hängt von Größe und Zustand der Wohnung, vom eigenen Zeitbudget und von den Anforderungen des Vertrags ab. Bei viel Kalk, verschmutzten Küchen, vielen Fenstern oder einem knappen Zeitplan zwischen Auszug und Übergabe nimmt eine Fachfirma viel Arbeit ab. Wichtig ist eine schriftliche Leistungsliste, die sich an der Übergabe orientiert.

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Über diesen Ratgeber

Dieser Ratgeber stammt von der Redaktion PUTZPROFIS Berlin und beruht auf der Praxis aus über 20 Jahren Objekt- und Übergabereinigung in Berlin. Stand: Oktober 2026. Er beschreibt Reinigungsleistungen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und die Beratung durch Mieterverein, Eigentümerverband, Anwaltschaft oder Steuerberatung.

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