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Ratgeber

Hygieneplan für die Kita: was hineingehört und wie er im Alltag funktioniert

Jede Kindertageseinrichtung muss nach § 36 Infektionsschutzgesetz ihre innerbetrieblichen Verfahren zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festlegen. Ein guter Plan ist kein Aktenordner für das Gesundheitsamt, sondern eine Arbeitsanweisung, die regelt, wer was wann womit macht – vom Händewaschen über das Wickeln bis zur Reinigung der Räume. Hier lesen Sie, welche Bausteine dazugehören, wie der Reinigungsteil aufgebaut wird und wie der Plan im Team tatsächlich ankommt.

Aktualisiert: Oktober 2026Lesezeit: ca. 9 Min.Von: Redaktion PUTZPROFIS Berlin

Der rechtliche Rahmen: § 36 IfSG und was dazugehört

Kindertageseinrichtungen und Horte zählen nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu den Gemeinschaftseinrichtungen. Für sie bestimmt § 36 IfSG, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt werden. Zugleich unterliegen die Einrichtungen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt – in Berlin ist das das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks.

Das Gesetz sagt bewusst nicht, wie der Plan aussehen muss. Das ist Chance und Aufgabe zugleich: Eine Krippe mit Wickelbereichen und eigener Küche braucht andere Festlegungen als ein Hort ohne Essenszubereitung. Als Grundlage dienen meist Rahmenhygienepläne, die Landesbehörden und Gesundheitsämter veröffentlichen. Übernimmt man eine Vorlage ohne Anpassung, entsteht jedoch schnell ein Plan, der nicht zur Einrichtung passt und deshalb nicht gelebt wird.

§ 34 IfSG

Regelt, bei welchen Erkrankungen Kinder und Beschäftigte die Einrichtung vorübergehend nicht besuchen oder dort nicht tätig sein dürfen, und welche Mitteilungspflichten bestehen.

§ 35 IfSG

Beschäftigte in der Betreuung werden vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig über ihre Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt; die Belehrung wird dokumentiert.

§§ 42, 43 IfSG

Für Personen, die in der Küche Lebensmittel herstellen oder ausgeben, gelten zusätzliche Tätigkeitsverbote und vor der erstmaligen Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt.

Lebensmittelhygiene

Wird in der Kita gekocht oder Essen ausgegeben, gilt die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 mit ihren Anforderungen an Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen.

Keine Rechts- oder Medizinberatung

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Welche Pflichten im Einzelfall gelten und welche Inhalte das Gesundheitsamt erwartet, klären Sie bitte mit Ihrem Träger und dem zuständigen Gesundheitsamt.

Die Bausteine eines Kita-Hygieneplans

Ein vollständiger Plan deckt alle Situationen ab, in denen Krankheitserreger in einer Kita weitergegeben werden können. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Kapitel und jeweils ein Beispiel dafür, wie konkret eine Festlegung sein sollte. Formulierungen wie „regelmäßig“ oder „bei Bedarf“ helfen im Alltag niemandem weiter.

Beispiele zur Orientierung – die konkreten Festlegungen trifft jede Einrichtung selbst.
BausteinTypische InhalteBeispiel für eine konkrete Festlegung
HändehygieneAnlässe zum Händewaschen für Kinder und Personal, Händedesinfektion des Personals, HautschutzPersonal desinfiziert die Hände nach jedem Wickeln und nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten; Kinder waschen vor dem Essen und nach dem Toilettengang die Hände.
Wickeln und ToilettengangAblauf am Wickelplatz, Einmalhandschuhe, Unterlagen, Entsorgung von WindelnFür jedes Kind eine frische Einmalunterlage; Auflage nach Kontamination wischdesinfizieren; Windeln in verschließbarem Behälter, täglich leeren.
Schlafen und RuhenPersönliche Bettwäsche, Wechselintervalle, LüftenJedes Kind hat eigene, gekennzeichnete Bettwäsche; Wechsel nach festgelegtem Turnus und sofort bei Verschmutzung.
Spielzeug und SpielbereicheReinigungsintervalle nach Material und Altersgruppe, Kuschelecken, BällebadKrippenspielzeug mit Mundkontakt wird häufiger gereinigt als Spielzeug der älteren Gruppen; textile Spielsachen nach Waschplan.
Küche und MahlzeitenLebensmittelhygiene, Geschirr, Esstische, TrinkflaschenEsstische vor und nach jeder Mahlzeit reinigen; Geschirr maschinell spülen; Kühlschranktemperaturen werden dokumentiert.
AußengeländeSandkasten, Spielgeräte, PlanschbeckenSandkasten außerhalb der Nutzung abdecken, vor Nutzung auf Verunreinigungen kontrollieren.
Erste HilfeUmgang mit Blut, Inhalt und Kontrolle des VerbandkastensBei Blutkontakt Einmalhandschuhe; verunreinigte Flächen mit getränktem Tuch aufnehmen und desinfizieren.
Reinigung und DesinfektionReinigungs- und Desinfektionsplan, Mittelliste, Aufbereitung von TüchernSiehe nächster Abschnitt – das umfangreichste Kapitel.
InfektionsgeschehenMeldewege, Information der Eltern, zusätzliche MaßnahmenBei gehäuften Magen-Darm-Erkrankungen informiert die Leitung das Gesundheitsamt und setzt das Vorgehen aus dem Plan um.

Je nach Einrichtung kommen weitere Kapitel hinzu, etwa zur Tierhaltung, zu Trinkwasser nach längeren Schließzeiten, zum Schädlingsmonitoring oder zum Umgang mit Kopfläusen.

Der Reinigungs- und Desinfektionsplan als Herzstück

Kein Teil des Hygieneplans wird so oft gebraucht wie der Reinigungs- und Desinfektionsplan. Er beantwortet für jeden Bereich fünf Fragen: Was wird gereinigt, wann beziehungsweise wie oft, womit, wie und wer ist zuständig. Erst wenn alle fünf Spalten ausgefüllt sind, ist der Plan im Alltag brauchbar.

Auszug aus einem Musterplan. Mittelnamen und Konzentrationen werden in der Praxis konkret eingetragen.
BereichWasWannWomit / WieWer
ToilettenWC-Becken, Sitze, Spültasten, Fliesen im Umfeldtäglich, zusätzlich bei VerschmutzungSanitärreiniger, rotes Tuch; bei Kontamination mit Stuhl oder Erbrochenem Desinfektionsmittel nach MittellisteReinigungsdienst; tagsüber Kontrolle durch Gruppenpersonal
WickelplatzAuflage, Ablagen, Umfeldnach jedem Kind Unterlage wechseln; Auflage täglich reinigenbei Kontamination wischdesinfizieren, Einwirkzeit nach Herstellerangabepädagogisches Personal
EsstischeTischplatten und Kantenvor und nach jeder MahlzeitReinigerlösung, separates Tuch für Esstischepädagogisches Personal
GruppenräumeBöden, Tische, Stühle, Fensterbänketäglichfeucht wischen mit NeutralreinigerReinigungsdienst
KontaktflächenTürklinken, Lichtschalter, Handläufetäglich, in Infektzeiten häufigerReinigung; Desinfektion nur nach Anordnung oder im AusbruchsfallReinigungsdienst
Spielzeugabwischbares Spielzeugnach Rotationsplan, Krippe häufigerSpülmaschine oder Reinigerlösung, gründlich trocknennach Absprache

Reinigen ist die Regel, Desinfizieren die Ausnahme

Ein guter Kita-Plan unterscheidet klar zwischen beiden Verfahren. Im normalen Betrieb ist eine gründliche Reinigung ausreichend. Desinfiziert wird gezielt: nach sichtbarer Verunreinigung mit Stuhl, Urin, Erbrochenem oder Blut, an Stellen, die der Plan ausdrücklich nennt, und bei einem Infektionsgeschehen nach Vorgabe des Gesundheitsamts. Für diese Fälle legt der Plan fest, welches Mittel mit welchem Wirkspektrum bereitsteht. Hintergründe zu Wirkstoffen und Etikettangaben finden Sie im Ratgeber Desinfektionsmittel für Flächen.

Die Mittelliste

Zum Plan gehört eine Liste aller in der Einrichtung verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Einsatzbereich, Konzentration, Einwirkzeit und Ablageort des Sicherheitsdatenblatts. Arbeitet ein externer Reinigungsdienst mit eigenen Mitteln, gehören auch diese auf die Liste. So weiß im Notfall jeder, welches Produkt wo steht.

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Wir übernehmen die Festlegungen Ihres Reinigungs- und Desinfektionsplans in unsere Arbeitsanweisung – mit festen Zeitfenstern, Farbsystem und einem Objektleiter als Ansprechpartner.

In sechs Schritten zum passenden Plan

Ob Sie einen Plan neu aufstellen oder einen veralteten überarbeiten: Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob am Ende ein Papier entsteht, das gelebt wird.

  1. 1
    Rundgang durch die Einrichtung

    Gehen Sie alle Räume ab – auch Abstellräume, Küche, Personal-WC und Außengelände – und notieren Sie, was dort passiert und welche Flächen genutzt werden. Erst dann wird die Vorlage zur Hand genommen.

  2. 2
    Vorlage anpassen

    Streichen Sie aus dem Rahmenplan, was es bei Ihnen nicht gibt, und ergänzen Sie, was fehlt, etwa einen Bewegungsraum mit Matten oder eine Wasserspielfläche im Garten.

  3. 3
    Zuständigkeiten benennen

    Für jede Festlegung steht fest, wer sie ausführt: Gruppenpersonal, Küche, Hausmeister oder Reinigungsdienst. Lücken entstehen fast immer an den Übergängen.

  4. 4
    Mittel festlegen

    Für jede Aufgabe ein Mittel mit Konzentration und Einwirkzeit; Desinfektionsmittel mit dem Wirkspektrum, das für typische Kita-Erreger nötig ist.

  5. 5
    Im Team einführen

    Besprechen Sie den Plan in der Teamsitzung, hängen Sie Kurzfassungen an den Arbeitsorten aus und weisen Sie neue Kolleginnen und Kollegen bei der Einarbeitung ein.

  6. 6
    Überprüfen und fortschreiben

    Mindestens einmal im Jahr und nach jedem besonderen Ereignis prüfen, ob der Plan noch stimmt. Änderungen mit Datum versehen, alte Fassungen archivieren.

Wie oft einzelne Flächen sinnvollerweise gereinigt werden und wie sich Intervalle aus Nutzung und Hygienebedarf ableiten lassen, beschreibt der Ratgeber Reinigungsintervalle festlegen.

Schnittstelle zum Reinigungsdienst

In vielen Kitas reinigt ein externer Dienstleister nach Betreuungsschluss, während das pädagogische Personal tagsüber Esstische, Wickelplätze und Spielzeug übernimmt. Damit Plan und Wirklichkeit zusammenpassen, muss das Leistungsverzeichnis des Reinigungsdienstes den Reinigungsplan der Einrichtung abbilden – nicht umgekehrt.

Was häufig schiefgeht
  • –Der Reinigungsdienst arbeitet nach einem Standard-Leistungsverzeichnis, das den Hygieneplan nicht kennt
  • –Im Plan steht „Desinfektion der Sanitärbereiche“, im Vertrag nur „Sanitärreinigung“
  • –Niemand ist für Spielzeug, Bällebad oder Kuschelecke zuständig
  • –Der Dienstleister verwendet eigene Mittel, die nicht auf der Mittelliste stehen
  • –Bei einem Ausbruch weiß der Abendtrupp nichts von den zusätzlichen Maßnahmen
So passt es zusammen
  • ✓Leistungsverzeichnis wird aus dem Reinigungsplan abgeleitet, Raum für Raum
  • ✓Begriffe sind eindeutig: Reinigung, desinfizierende Reinigung, Desinfektion
  • ✓Jede Aufgabe hat einen Zuständigen, auch Sonderflächen
  • ✓Mittel des Dienstleisters stehen mit Sicherheitsdatenblatt auf der Mittelliste
  • ✓Ein fester Kommunikationsweg informiert den Dienstleister am selben Tag über Infektionsfälle

Für Sanitärräume, Wickelbereiche und Küche lohnt sich ein genauer Blick, weil dort die höchsten Anforderungen bestehen. Ergänzende Leistungen wie die Sanitärreinigung oder die Küchenreinigung lassen sich im selben Leistungsverzeichnis festhalten. Für Grundreinigungen in den Schließzeiten gilt dasselbe: Sie gehören mit Termin und Umfang in den Jahresplan.

Wenn Infektionen auftreten: was der Plan vorab regeln sollte

Ein Infektionsgeschehen ist der Moment, in dem sich zeigt, ob ein Hygieneplan taugt. Wer erst im Ernstfall überlegt, welches Mittel gegen Noroviren wirkt oder wer das Gesundheitsamt anruft, verliert wertvolle Zeit. Der Plan sollte deshalb vorab festlegen:

  1. wer in der Einrichtung Erkrankungsfälle sammelt und bewertet, ob eine Häufung vorliegt
  2. wann und von wem das Gesundheitsamt benachrichtigt wird und wie die Kontaktdaten lauten
  3. wie Eltern informiert werden und wer die Information verfasst
  4. welches Desinfektionsmittel für Magen-Darm-Erreger vorrätig ist – in der Regel mit dem Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS oder viruzid
  5. welche Flächen im Ausbruchsfall zusätzlich und wie oft desinfiziert werden und wer das übernimmt
  6. wie mit Erbrochenem umgegangen wird und wo das Material dafür bereitliegt
  7. wann die zusätzlichen Maßnahmen wieder beendet werden

Wie Flächen bei einem Norovirus-Geschehen konkret gereinigt und desinfiziert werden, beschreibt der Ratgeber Norovirus: Flächen richtig reinigen und desinfizieren. Welche Maßnahmen im Einzelfall nötig sind, legt das Gesundheitsamt fest.

Selbstcheck: Ist Ihr Hygieneplan alltagstauglich?

Die folgenden Fragen helfen, Schwachstellen zu finden, bevor es das Gesundheitsamt bei einer Begehung tut. Jede Frage, die Sie nicht sofort mit Ja beantworten können, ist ein Hinweis auf Nacharbeit.

  • Trägt der Plan ein Datum der letzten Überprüfung, das nicht älter als ein Jahr ist?
  • Kennen neue Mitarbeitende den Plan nach ihrer Einarbeitung?
  • Steht für jede Aufgabe fest, wer sie erledigt?
  • Gibt es eine aktuelle Mittelliste mit Sicherheitsdatenblättern?
  • Ist ein geeignetes Desinfektionsmittel für den Ausbruchsfall vorrätig?
  • Passt das Leistungsverzeichnis des Reinigungsdienstes zum Plan?
  • Hängen Kurzfassungen dort, wo gearbeitet wird?
  • Sind die Belehrungen des Personals dokumentiert?
Faustregel

Ein Hygieneplan ist dann gut, wenn eine Vertretungskraft am ersten Tag damit richtig arbeiten kann.

Häufige Fragen zum Hygieneplan in der Kita

Gibt es eine verbindliche Vorlage für den Kita-Hygieneplan?

Eine bundesweit vorgeschriebene Form gibt es nicht. Das Infektionsschutzgesetz verlangt einen Hygieneplan, schreibt aber kein Formular vor. Viele Einrichtungen arbeiten mit Rahmen- oder Musterhygieneplänen, die von Landesbehörden oder Gesundheitsämtern veröffentlicht werden, und passen sie an ihr Haus an. Ihr bezirkliches Gesundheitsamt kann sagen, welche Vorlage es empfiehlt.

Wer ist für den Hygieneplan verantwortlich?

Verantwortlich ist die Leitung der Einrichtung, in der Regel gemeinsam mit dem Träger. Sie kann Aufgaben an Mitarbeitende, etwa eine Hygienebeauftragte, übertragen. Die Verantwortung dafür, dass ein aktueller Plan existiert und umgesetzt wird, bleibt aber bei der Leitung.

Wie oft muss der Hygieneplan überarbeitet werden?

Ein festes Intervall nennt das Gesetz nicht. Bewährt hat sich eine jährliche Durchsicht sowie eine Überarbeitung, sobald sich etwas Wesentliches ändert: neue Räume, eine eigene Küche, ein neuer Reinigungsdienst, andere Mittel oder Erfahrungen aus einem Infektionsgeschehen. Das Datum der letzten Prüfung sollte auf dem Plan stehen.

Kann die Reinigungsfirma den Hygieneplan für uns schreiben?

Sie kann zuarbeiten, etwa beim Reinigungs- und Desinfektionsplan, bei Mitteln, Verfahren und realistischen Intervallen. Der Hygieneplan umfasst aber viel mehr als die Reinigung, zum Beispiel Händehygiene, Wickeln, Lebensmittel, Erste Hilfe und das Vorgehen bei Infektionen. Er gehört deshalb in die Verantwortung der Einrichtung.

Muss der Hygieneplan in der Kita ausgehängt werden?

Der vollständige Plan muss für alle Beschäftigten zugänglich sein, etwa als Ordner im Büro. Für den Alltag haben sich zusätzlich kurze Aushänge an den Orten bewährt, an denen gearbeitet wird: Händehygiene am Waschbecken, Ablauf beim Wickeln am Wickelplatz, Reinigungsplan im Sanitärraum.

Weiterlesen im Ratgeber

Über diesen Ratgeber

Geschrieben von der Redaktion PUTZPROFIS Berlin (RAT Gebäudeservice) auf Grundlage von über 20 Jahren Praxis in der Objektreinigung, auch in Kindertageseinrichtungen. Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Trägers und des zuständigen Gesundheitsamts.

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