Treppenhaus und Hausordnung: welche Pflichten Mieter wirklich haben
Mieter müssen das Treppenhaus nur dann selbst reinigen, wenn der Mietvertrag oder eine wirksam vereinbarte Hausordnung das vorsieht. Ohne eine solche Regel ist die Reinigung Sache des Vermieters. Unabhängig vom Putzplan gilt für alle Bewohner: Der Treppenraum ist Rettungsweg und muss frei bleiben. Hier lesen Sie, wie weit die Kehrwoche reicht, was im Hausflur stehen darf und was der Brandschutz verlangt.
Woher die Reinigungspflicht kommt
Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die gemeinsam genutzten Teile des Hauses in einem ordentlichen Zustand zu halten. Die Reinigung kann er aber vertraglich auf die Mieter übertragen. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Wege: eine Regelung direkt im Mietvertrag oder eine Hausordnung, die bei Vertragsschluss als Bestandteil des Mietvertrags vereinbart wurde, etwa als Anlage, auf die der Vertrag ausdrücklich verweist.
Am klarsten: Der Vertrag beschreibt, welche Flächen die Mietpartei in welchem Turnus reinigt. Diese Pflicht ist verbindlich.
War die Hausordnung bei Unterschrift Teil des Vertrags, gelten ihre Reinigungsregeln wie eine Vertragsklausel.
Eine später ausgehängte Hausordnung kann nach überwiegender Ansicht Ordnungsfragen regeln, aber keine neue Putzpflicht einführen.
In Eigentumsanlagen bindet ein Beschluss die Eigentümer. Für Mieter gilt er nicht automatisch, sondern nur über ihren Mietvertrag.
Fehlt jede Vereinbarung, muss der Mieter nicht putzen. Er muss aber Verschmutzungen beseitigen, die er selbst über das übliche Maß hinaus verursacht hat, zum Beispiel nach einem Umzug, wenn Erde aus Pflanzkübeln auf den Stufen liegt oder ein Müllbeutel ausgelaufen ist. Das folgt aus der allgemeinen Pflicht, mit der Mietsache und den Gemeinschaftsflächen sorgfältig umzugehen.
Die folgenden Erläuterungen geben die allgemeine Rechtslage und gängige Praxis wieder. Gerichte entscheiden Einzelfälle unterschiedlich. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Mietvertrags wenden Sie sich an einen Mieterverein, einen Eigentümerverband oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Mietrecht.
Kehrwoche: was sie umfasst
Der Begriff Kehrwoche stammt aus Süddeutschland, beschreibt aber auch in Berlin das, was viele Hausordnungen regeln: Die Mietparteien reinigen abwechselnd oder jeweils für ihren Abschnitt bestimmte Flächen. Was genau dazugehört, ergibt sich allein aus dem Vertragstext. Fehlen Details, wird nach Treu und Glauben ausgelegt, was in einem Haus dieser Art üblich ist.
| Typische Formulierung | Was das in der Praxis meist bedeutet |
|---|---|
| „Kleine Hausordnung“ oder Reinigung des eigenen Treppenabschnitts | Treppenlauf und Podest zwischen der eigenen und der darunterliegenden Etage kehren und feucht wischen, Handlauf abwischen; die Erdgeschosspartei übernimmt häufig den Hauseingang |
| „Große Hausordnung“ im Wechsel | Zusätzlich gemeinsame Flächen wie Kellergänge, Waschküche, Hof, Tonnenplatz und gegebenenfalls der Gehweg vor dem Haus |
| „Wöchentlich“ oder „nach Plan“ | Ein fester Turnus; die Reinigung soll so erfolgen, dass der Zustand über die Woche ordentlich bleibt, nicht nur am Stichtag |
| „Reinigung der Treppenhausfenster“ | Innen und, soweit gefahrlos erreichbar, außen; ungesicherte Arbeiten in der Höhe kann niemand verlangen |
| Winterdienst als Teil der Hausordnung | Nur wenn ausdrücklich vereinbart; dann gelten die Zeiten und Anforderungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes |
Wie gründlich muss gereinigt werden?
Verlangt wird eine übliche, sachgerechte Reinigung, keine Grundreinigung. Stufen werden gekehrt oder gesaugt und anschließend feucht gewischt, Handläufe abgewischt, grober Schmutz entfernt. Bei empfindlichen Belägen im Altbau, etwa geöltem Holz, Terrazzo oder Naturstein, kann falsches Putzen Schaden anrichten: Saure Reiniger greifen Kalkstein und Terrazzo an, zu viel Wasser lässt Holz aufquellen. Wer unsicher ist, findet Hinweise in unseren Ratgebern zu Naturstein und zu Linoleum.
Gehweg und Winterdienst
Steht der Winterdienst in der Hausordnung, wird es haftungsrechtlich ernst. Wer an seinem Tag nicht räumt und streut, kann bei einem Sturz in Anspruch genommen werden. Welche Zeiten und Breiten in Berlin gelten, erklärt der Beitrag zur Räum- und Streupflicht in Berlin. Viele Eigentümer übertragen diese Aufgabe deshalb lieber auf einen professionellen Winterdienst.
Wenn die Kehrwoche nicht klappt
Die meisten Konflikte in Mietshäusern entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil Berufstätige keine Zeit haben, ältere Bewohner nicht mehr können oder der Putzplan schlicht nicht aktuell ist. Für Vermieter und Verwaltungen gibt es eine gestufte Vorgehensweise, die meist ohne Gericht auskommt.
- 1Sachlich ansprechen
Ein Gespräch oder ein freundliches Schreiben klärt oft schon, ob der Putzplan bekannt ist, ob ein Tausch möglich ist oder ob jemand gesundheitlich nicht mehr kann.
- 2Putzplan aktualisieren
Ein aktueller, gut sichtbarer Plan mit Wohnungsbezeichnungen statt Namen verhindert Missverständnisse nach Mieterwechseln und bei Leerstand.
- 3Schriftliche Abmahnung
Bleibt die Reinigung wiederholt aus, kann der Vermieter die vertragliche Pflicht schriftlich anmahnen und Fristen setzen.
- 4Ersatz organisieren
Ob der Vermieter danach auf Kosten der säumigen Partei reinigen lassen darf, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab; hier ist rechtlicher Rat sinnvoll.
Eine Kündigung wegen nicht erledigter Kehrwoche kommt nur bei hartnäckigen, schweren Pflichtverletzungen in Betracht und ist die absolute Ausnahme. Für die Hausgemeinschaft ist es meist sinnvoller, frühzeitig über eine dauerhafte Lösung nachzudenken, etwa eine teilweise oder vollständige Vergabe an eine Reinigungsfirma.
Wenn der Putzplan im Haus nicht mehr funktioniert, übernimmt PUTZPROFIS Berlin die regelmäßige Reinigung von Stufen, Eingang und Nebenflächen nach festem Leistungsverzeichnis, auch als Teilleistung neben der Kehrwoche.
Was im Hausflur stehen darf
Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietwohnung, sondern ist Gemeinschaftsfläche. Mieter dürfen es zum Zugang nutzen, aber nicht als Abstellraum. Gerichte wägen regelmäßig ab zwischen dem Bedürfnis einzelner Bewohner und den Interessen der Hausgemeinschaft, vor allem dem freien Rettungsweg. Die folgende Übersicht fasst verbreitete Linien zusammen.
| Gegenstand | Tendenz | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Kinderwagen | Häufig erlaubt | Wenn der Wagen benötigt wird, das Hochtragen unzumutbar ist, Platz vorhanden ist und Fluchtwege frei bleiben |
| Rollator, Rollstuhl | Häufig erlaubt | Ähnliche Abwägung wie beim Kinderwagen; auf Barrierefreiheit angewiesene Bewohner haben ein gewichtiges Interesse |
| Fahrräder | Meist nicht | In der Regel gibt es Fahrradkeller oder Hof; im Treppenhaus behindern Räder und bilden Stolperstellen |
| Fußmatte | Üblich | Eine normale Matte vor der Wohnungstür gilt als sozialadäquat, sofern sie nicht zur Stolperfalle wird |
| Schuhe, Schuhregal | Eng begrenzt | Kurzzeitig ein Paar meist geduldet, dauerhafte Regale oder Schuhsammlungen meist nicht |
| Pflanzen, Dekoration | Je nach Hausordnung | Kleine Dekoration an der eigenen Tür oft geduldet; Kübel auf Podesten nur, wenn genehmigt und ohne Behinderung |
| Müllbeutel, Altpapier | Nicht erlaubt | Geruch, Ungeziefer und Brandlast; Müll gehört direkt in die Tonnen |
| Möbel, Umzugskartons | Nur kurzzeitig | Während eines Umzugs akzeptiert, danach unverzüglich entfernen und entstandene Verschmutzung beseitigen |
Je enger das Treppenhaus und je größer die Brandlast, desto weniger darf dort stehen. Was im Ernstfall Rauch erzeugt oder Fliehende stolpern lässt, gehört nicht in den Treppenraum.
Für die Reinigung haben abgestellte Gegenstände einen praktischen Nebeneffekt: Wo Kinderwagen, Schuhe oder Kartons stehen, wird nicht gewischt. Reinigungskräfte dürfen fremdes Eigentum nicht einfach wegräumen. Verwaltungen sollten das Problem deshalb über die Hausordnung lösen und nicht über das Reinigungspersonal.
Brandschutz: der Treppenraum als Rettungsweg
In einem Mehrfamilienhaus ist das Treppenhaus in der Regel der erste Rettungsweg aus den Wohnungen. Das Bauordnungsrecht, in Berlin die Bauordnung für Berlin (BauO Bln), stellt an notwendige Treppenräume deshalb besondere Anforderungen: Sie müssen so beschaffen sein, dass sie im Brandfall ausreichend lang sicher benutzbar sind. Daraus folgt für den Alltag, dass der Raum frei von Hindernissen und möglichst frei von brennbaren Gegenständen bleiben muss.
- Keine brennbaren Gegenstände lagern: Kartons, Altpapier, Holzmöbel, Textilien
- Volle Laufbreite der Treppe freihalten, auch auf Podesten
- Treppenhaustüren und Rauchschutztüren nicht verkeilen oder offen festbinden
- Rauchabzugsöffnungen und deren Auslöser nicht zustellen
- Kellerabgänge und Kellertüren geschlossen halten
- Keine Elektrogeräte oder Akkus im Treppenhaus laden
Vermieter und Verwaltungen müssen dafür sorgen, dass Rettungswege benutzbar bleiben. Regelmäßige Kontrollgänge mit kurzer Dokumentation zeigen, dass Hindernisse erkannt und Bewohner darauf hingewiesen wurden. Wie solche Kontrollen aufgebaut werden, erklärt der Ratgeber zur Verkehrssicherungspflicht von Eigentümern.
Brandschutz und Reinigung hängen enger zusammen, als man denkt. Bohnerwachs auf Holzstufen, zu nasse Böden und verschobene Fußmatten sind Rutsch- und Stolpergefahren, die im Ernstfall die Flucht erschweren. Eine regelmäßige, materialgerechte Reinigung mit rutschhemmend gepflegten Stufenkanten ist deshalb auch ein Beitrag zur Sicherheit im Haus. Ein Hausmeisterservice kann zusätzlich bei jedem Rundgang prüfen, ob Fluchtwege frei sind und Türen schließen.
Von der Kehrwoche zum Reinigungsdienst
Viele Häuser stellen irgendwann um, weil die Kehrwoche mehr Ärger als Sauberkeit bringt. Rechtlich ist das kein Selbstläufer. In bestehenden Mietverhältnissen kann der Vermieter nicht ohne Weiteres eine Mieterpflicht in eine umlagefähige Dienstleistung umwandeln. Ob und wie die Kosten anschließend als Betriebskosten verteilt werden dürfen, hängt vom Mietvertrag ab; im Einzelfall wird darüber gestritten.
- –Umstellung ohne Zustimmung der Mieter oder ohne vertragliche Grundlage
- –Kosten werden auf alle verteilt, obwohl einige Parteien weiter selbst putzen
- –Leistungsumfang bleibt unklar, sodass niemand weiß, was der Dienst übernimmt
- ✓Mieter informieren und Einverständnis schriftlich einholen, bei Neuverträgen von Anfang an regeln
- ✓Klares Leistungsverzeichnis mit Flächen und Turnus als Grundlage für alle
- ✓Umlage und Verteilerschlüssel im Vertrag oder in der Vereinbarung festhalten
Wie die Kosten der Treppenreinigung nach der Betriebskostenverordnung korrekt verteilt werden, beschreibt der Ratgeber Treppenhausreinigung in den Nebenkosten. In Eigentumsanlagen beschließt die Eigentümerversammlung über die Vergabe; Vermieter einzelner Wohnungen müssen die Weitergabe der Kosten an ihre Mieter dann über deren Mietverträge regeln.
Häufige Fragen zu Hausordnung und Kehrwoche
Muss ich putzen, wenn die Hausordnung erst nach meinem Einzug kam?
Das hängt davon ab, was die neue Hausordnung regelt. Eine Hausordnung, die bei Vertragsschluss Teil des Mietvertrags war, ist verbindlich. Eine später einseitig erlassene Hausordnung kann nach überwiegender Ansicht vor allem Ordnungsregeln konkretisieren, aber keine neuen wesentlichen Pflichten wie eine regelmäßige Reinigung begründen. Im Zweifel hilft ein Mieterverein weiter.
Bin ich im Alter oder bei Krankheit von der Kehrwoche befreit?
Eine automatische Befreiung gibt es in der Regel nicht. Wer seine Reinigungspflicht vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst erfüllen kann, muss meist für Ersatz sorgen, etwa durch Nachbarn, Angehörige oder eine bezahlte Hilfe. Viele Hausgemeinschaften finden einvernehmliche Lösungen; ein Anspruch darauf besteht aber nicht automatisch.
Darf ich meine Schuhe vor der Wohnungstür abstellen?
Ein einzelnes Paar nasser Schuhe für kurze Zeit wird oft geduldet, ein dauerhaftes Schuhregal im Treppenhaus dagegen meist nicht. Entscheidend sind Hausordnung, Platzverhältnisse und Brandschutz. Der Fluchtweg muss in voller Breite frei bleiben, und brennbare Gegenstände gehören grundsätzlich nicht in den Treppenraum.
Wer reinigt, wenn eine Wohnung leer steht?
Steht eine Wohnung leer, entfällt die Reinigungspflicht dieser Partei. Der Vermieter muss dann selbst dafür sorgen, dass der entsprechende Abschnitt gereinigt wird, oder die Hausordnung regelt eine andere Verteilung. Auf die übrigen Mieter kann die zusätzliche Arbeit nicht ohne Weiteres abgewälzt werden.
Darf die Hausverwaltung einen Putzplan im Treppenhaus aushängen?
Ja, ein Putzplan, der die vertraglich vereinbarte Kehrwoche organisiert, ist üblich und zulässig. Er darf die Pflichten konkretisieren, etwa Reihenfolge und Turnus, aber keine Pflichten einführen, die im Mietvertrag nicht vereinbart sind.
Weiterlesen im Ratgeber
Geschrieben von der Redaktion PUTZPROFIS Berlin (RAT Gebäudeservice) auf Grundlage von über 20 Jahren Praxis in der Treppenhaus- und Objektreinigung für Berliner Hausverwaltungen. Stand: Oktober 2026. Die rechtlichen Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und sind keine Rechtsberatung.